Ausschreibung 1244375: GBT- Staubreduktion in den Querschlägen-Gotthard Basistunnel
Publiziert am: 6. April 2022
FFS SA
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 155 Variable
Fluid Refrigerant (VRF)-Systemen zur Klimatisierung der Querschläge im Gotthard Basistunnel ohne
aerodynamische Verbindung zu den Tunnelröhren (Vorausmass).
Die genauen Mengen sind dem Leistungsverzeichnis in FO_C zu entnehmen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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6. April 2022 | Publikationsdatum | |
6. April 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Ausschreibungsunterlagen in Deutsch und Italienisch verfügbar. Verfahrenssprache ist Deutsch. |
29. April 2022 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch bis am 29.04.2022 einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern am 06.05.2022 auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
20. Mai 2022 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (eliana.scheggia@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. |
23. Mai 2022 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (eliana.scheggia@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. |
18. August 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen.
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits in einer ARGE und andererseits als Subunternehmer bei anderen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.
Arbeitsgemeinschaften:
-haben ein eigenes Konto einzurichten, auf das die SBB ihre Zahlungen mit Befreiungswirkung leisten kann. Nach Möglichkeit ist im Angebot die Bezeichnung und die Nummer des Kontos anzugeben, spätestens bei Fertigstellung des Vertrags muss diese bekannt sein.
-haben eine eigene MWST-Nr. bei der eidgenössischen MWST-Verwaltung zu beantragen. Die SBB erwartet die Bestätigung über die Eintragung der Arbeitsgemeinschaft in das Register der Steuerpflichtigen und die Bekanntgabe der MWST-Nr. innert Monatsfrist nach Vertragsunterzeichnung.
Bei Fehlen der verlangten Nachweise / Angaben und einem daraus bedingten Zahlungsverzug gehen allfällige Skontoverluste zu Lasten des Anbieters.
EK1 Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2 Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr
zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit
(d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte)
pro Jahr. (max. 30%).
EK3 Hinreichendes Qualitätsmanagement
N1 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von VRF Klimatisierungssystemen im Industrie- oder Maritim-Umfeld mit mehr als 10 Einzelsystemen inkl. Integration in bauseitiges Leit- oder Überwachungssystem mit erhöhten logistischen und terminlichen Anforderungen.
Das Referenzprojekt muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein (Phase 52 abgeschlossen). Bei nicht abgeschlossenen Referenzprojekten hat der Anbieter eine Bestätigung des Auftraggebers über den Arbeitsfortschritt einzureichen.
N2 Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en).
N3 Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)
Zusätzliche Informationen
keine
Die Begehung findet am 13. April 2022, 20.30 Uhr.
Die Anmeldung ist bis am 12.04.2022, 12.00 Uhr mit nachstehenden Informationen an folgende E-Mail Adresse mauro.pelloni@sbb.ch einzureichen:
-Teilnehmer (Vorname, Name, Firma, E-Mail, Telefon) für die Reservation von Fahrzeug(en), Raum/Räumen usw.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Via alla Centrale 16
6710 Biasca
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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