Ausschreibung 1242659: BKP 230.0 Elektroanlagen

Publiziert am: 31. Januar 2022

Stadt Lenzburg Abt. Immobilien

Sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit Installation von Elektroanlagen , von Demontagen Bestand, Einlagen Rohbau, Installationen Ausbau, Endmontage, Mängelbehebung bis Übergabe


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45311000: Installation von Elektroanlagen
Tags (Bau):
  • 23: Grundbuchgebühren
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
31. Januar 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

8. Februar 2022 Frist für Fragen

Anfragen an Baumanagement z.H Herr Sacha Lüpold unter sacha.luepold@gbmag.ch

25. Februar 2022 Abgabetermin 16:00

Das Angebot ist schriftlich (in Papierform inkl. rechtsgültiger Unterschrift/en), vollständig und termingerecht einzureichen.
Angebote auf Datenträger können lediglich als Ergänzung zusammen mit dem schriftlichen Hauptangebot eingereicht werden. Die Papierform geht der Digitalform immer vor.

1. März 2022 Offertöffnung

Das Angebot ist schriftlich (in Papierform inkl. rechtsgültiger Unterschrift/en), vollständig und termingerecht einzureichen.
Angebote auf Datenträger können lediglich als Ergänzung zusammen mit dem schriftlichen Hauptangebot eingereicht werden. Die Papierform geht der Digitalform immer vor.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Stadt Lenzburg Abt. Immobilien
Kronenplatz 24
5600 Lenzburg
Telefon: 062 886 45 30
E-Mail-Adresse:  
daniel.kaeppeli@lenzburg.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1242659 BKP 230.0 Elektroanlagen