Ausschreibung 1241525: 240.10339 Sanierung Gärbi-Zihlmatt
Publiziert am: 28. Januar 2022
Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis IV
Tiefbau-, Strassenbau-, Betonarbeiten Eggiwil. Detaillierte Angaben zum Projektbeschrieb insbesondere zu den Hauptarbeiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen (Dokument B, Bestimmungen zum Vergabeverfahren und Besondere Bestimmungen)
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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28. Januar 2022 | Publikationsdatum | |
28. Januar 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
28. Februar 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
7. Februar 2022 | Frist für Fragen | Fragen sind bis am 07.02.2022 unter www.simap.ch im Forum der entsprechenden Ausschreibung einzureichen. Nach diesem Termin werden eintreffende Fragen nicht mehr beantwortet. Sie werden bis am 14.02.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im Forum beantwortet. |
28. Februar 2022 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerisch diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Vermerk auf Umschlag: "Offerte Sanierung Gärbi-Zihlmatt- nicht öffnen". Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
2. März 2022 | Offertöffnung | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerisch diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Vermerk auf Umschlag: "Offerte Sanierung Gärbi-Zihlmatt- nicht öffnen". Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
70% | Angebotspreis |
20% | Qualifikation Schlüsselpersonen |
10% | Bauphasen / Bauprogramm |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
EK1, Leistungsfähigkeit der Firma:
Der über die letzten drei Jahre gemittelte Jahresumsatz des Anbieters (im Bereich Tief- und Strassenbau) muss mindestens der 3-fachen Summe der ausgeschriebenen Jahresleistung entsprechen (Jahresleistung = eingereichte Angebotssumme / Bauzeit).
EK2, Qualitätsmanagement:
QM nach ISO 9001 oder gleichwertig eingeführt. Beleg beilegen.
EK3, Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Emissionen und Entsorgung: Alle Transportfahrzeuge müssen mindestens der Abgasnorm EURO 5 entsprechen oder mit einem Partikelfilter ausgerüstet sein.
EK4, Einhaltung der Termine:
Bestätigung bezüglich Einhaltung der Terminvorgaben bzw. Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten.
EK5, Fachkompetenz Firmenbezogene Referenzen:
Der Anbieter verfügt über mindestens je ein mit dem ausgeschriebenen Bauvorhaben vergleichbares Referenzobjekt: betreffend Strassenbau: ausgeführt unter Verkehr in den letzten 8 Jahren (massgebend = Datum Bauabnahme) Bausumme mind. CHF 750'000.00
betreffend Brückenbau: ausgeführt über einem Fliessgewässer in den letzten 8 Jahren (massgebend = Datum Bauabnahme) Bausumme mind. CHF 300'000.00
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde (Entwurf in den Ausschreibungsunterlagen) Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt. Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Dunantstrasse 13
3400 Burgdorf
Telefon: 031 635 53 40
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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