Abbruch 1240045: 220112

Publiziert am: 15. Januar 2022

Flughafen Zürich AG

Für die Realisierung von Schallschutzmassnahmen an Gebäuden, vorwiegend Fensterersatz, in diversen Sanierungsgebieten schreibt die Flughafen Zürich AG Arbeiten aus. Dabei sind ausgewiesene Spezialisten angesprochen. Die Auswahl erfolgt getrennt nach Leistungspositionen. Es steht den Anbietern frei, sich für eine oder mehrere BKP-Positionen zu bewerben.
Verfahren:
Es wird ein zweistufiges selektives Verfahren durchgeführt.
1. Stufe: Die Bewerber werden nach Eignungskriterien ausgewählt.
2. Stufe: mind. 3 Anbieter werden für die Einreichung eines Angebotes eingeladen.
Voraussichtliche Ausführungstermine:
Frühjahr 2022 bis Herbst 2024


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
14. Januar 2022

Offizielles Publikationsorgan:
Simap

Reasons:

Bemerkung:

Publikation versehentlich im TED vorgesehen


Bemerkung:

Publikation wird am 15.01.2022 wiederholt


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.

Zürich-Flughafen, 14.01.2022

Flughafen Zürich AG
Lärm & Verfahren


Kontakt

Flughafen Zürich AG
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
E-Mail-Adresse:  
anne-marie.nelissen@zurich-airport.com

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