Ausschreibung 1239549: Ligerz - Los 3 – Bahnhof Twann - Benjamin Karli
Publiziert am: 1. Februar 2022
Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur / Projekte
Baumeisterarbeiten Baulos Nr. 3 Twann
Der in der vorliegenden Baumeisterausschreibung behandelte Abschnitt Twann (Los 3) umfasst den Bauabschnitt vom Ende der Lastverteilplatte im Bereich der Seeschüttung (Los 2) bei km 95.504 bis zum Ende des Projekts bei km 96.512.
Der Abschnitt Twann (Los3) umfasst im westlichen folgende Bauwerke:
• PI (Unterführung) und Stützmauer Klein-Twann
• Brücke über die ARA, sofern erforderlich
(Die Notwendigkeit der der Brücke steht in Abhängigkeit vom Baustart des ARA-Projekts)
• Twannbachbrücke
• Bahnhof Twann
(zwei Aussenperrons 1 und 2 mit Möblierung, eine Fussgängerunterführung unter den Gleisen, wei Zugangsrampen und zwei Zugangstreppen, ein Haltebereich für den Bus, ein «Park+Ride» Bereich für Personenwagen)
• Trassee Twann
(Neues seeseitiges und juraseitiges Gleis)
• Havariebecken für den Ereignisfall
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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1. Februar 2022 | Publikationsdatum | |
1. Februar 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
1. März 2022 | Frist für Fragen | None |
22. März 2022 | Abgabetermin 00:00 | Zusammenfassung der Schritte zur Einreichung von Angeboten : |
23. März 2022 | Offertöffnung | Zusammenfassung der Schritte zur Einreichung von Angeboten : |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
gemäss Ausschreibungsunterlagen
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr (max. 30%).
EK3: Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK4: Hinreichendes Qualitätsmanagement
Mehrere Sparten (N1.1-N1.2) können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Projektreferenzen müssen von vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung sein wie die des vorliegenden Vertrags. Sie müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein. Handelt es sich bei der geforderten Referenz um einen Subunternehmer, muss der Anbieter eine Bescheinigung des Subunternehmers beifügen, dass er die Leistungen im Falle eines Zuschlags erbringen wird.
N1 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:
N1.1 Ingenieurbau
Referenz < 10 Jahre
Mindestbetrag: CHF 3 Mio.
N1.2 Fahrbahn
Referenz < 10 Jahre
Mindestbetrag: CHF 3 Mio.
N2 Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en)
N3 Der Anbieter bezeichnet den Garanten für die vorgesehene Erfüllungsgarantie und bestätigt, diese innerhalb eines Monats nach Vergabeentscheid gemäss Werkvertragsentwurf beibringen zu können.
N4 Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)
Zusätzliche Informationen
gemäss Ausschreibungsunterlagen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
SIMAP
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
Telefon: +41 79 370 05 83
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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