Ausschreibung 1239361: Zürich Wipkingen: Erhaltung Bahninfrastruktur GU Viadukt
Publiziert am: 6. April 2022
SBB Bauprojekte
Das Wipkingerviadukt erstreckt sich von Bahnkilometer 1.12 bis 1.954. In diesem Bereich wird das Bahntrasse erneuert. Der Auftrag umfasst u.a. den Ausbau der Stahlbrücken, Erneuerung des Korrosionsschutzes und Wiedereinbau der Brücken und die Instandsetzung der Brücke Sihlquai mit dem Neubau einer Stützmauer. Der neue Brückentrog wird aus einem UHFB Beton hergestellt, über dem Viadukt in Ortbeton und über den Stahlbrücken mit Vorfabrikationselementen. Die Fahrbahn auf dem Damm Bahnkilometer 1.756 bis 1.817 wird mit einem neuen Unterbau erneuert. Der Auftrag umfasst die Ausführungsarbeiten als Generalunternehmer für folgende Fachbereiche: Aushub, Bahnunterbau, Vorschotterung, Rühlwandträger mit Anker, UHFB, Beton, Korrosionsschutz, Gerüste und Baustahl für Hilfskonstruktionen, Mauerwerkinstandsetzung, Elektro sowie Kabelkanalisation NS und 132 kV, Werkleitungsarbeiten.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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6. April 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
4. Mai 2022 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern ab 19.05.2022 auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
29. Juni 2022 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (andrea.meisinger@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
6. Juli 2022 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (andrea.meisinger@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
30. Januar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen.
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits in einer ARGE und andererseits als Subunternehmer bei anderen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr (max. 30%).
EK3: Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK4: Hinreichendes Qualitätsmanagement
EK5: Zertifizierung Stahlbaufirma
Nachweis zu EK1:
N1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:
N1.1 Verkehrsinfrastruktur:
Projektreferenz mit Gesamtleitung GU oder vergleichbar betreffend Koordination mehrerer Fachdisziplinen und integraler Ausführung. Die Projektreferenz deckt die Sparte Brückenbau ab. Die Projektreferenz wurde in den letzten 10 Jahren mit einer Gesamtbausumme von > 25 MCHF exkl. MwSt. bearbeitet.
N1.2 Instandsetzung Mauerwerk aus Natursteinen:
Projektreferenz mit Natursteinviadukt und Instandsetzung Mauerwerk. Die Projektreferenz wurde in den letzten 10 Jahren mit einer Bausumme (Instandsetzung Mauerwerk aus Natursteinen inkl. zugehörige Bauhilfsmassnahmen) von > 1 MCHF exkl. MwSt. bearbeitet.
N1.3 Stahlbau und Korrosionsschutz:
Projektreferenz mit einer genieteten Brücke aus Stahl mit Vollerneuerung des Korrosionsschutzes. Die Projektreferenz wurde in den letzten 10 Jahren mit einer Bausumme (Stahlbau- und Korrosionsschutzarbeiten) von > 0.6 MCHF exkl. MwSt. bearbeitet.
N1.4 Ultra-Hochleistungs-Faserbeton (UHFB):
Projektreferenz mit einem Neubau oder Verstärkung einer Brücke mit UHFB. Der Einsatz von tragendem Ortbeton in UHFB und die Erstellung von vorfabrizierten UHFB-Elementen ist aufzuzeigen. Die Projektreferenz wurde in den letzten 5 Jahren mit einer Bausumme (UHFB inkl. zugehörige Bauhilfsmassnahmen) von > 0.3 MCHF exkl. MwSt. bearbeitet.
Können die genannten Anforderungen nicht mit einer Projektreferenz nachgewiesen werden, kann je Sparte eine zweite Referenz angegeben werden. In diesem zweiten Referenzprojekt müssen die Anforderungen bezüglich Gesamt-/ Bausumme sowie Ausführung ebenfalls erfüllt werden. Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Stammt die geforderte Referenz von einem Subunternehmer, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subunternehmers beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird. Die Projektreferenz «Verkehrsinfrastrukturprojekt» darf nicht von einem Subunternehmer stammen.
Nachweis zu EK2:
N2: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en).
Nachweis zu EK3:
N3: Der Anbieter bezeichnet den Garanten für die vorgesehene Erfüllungsgarantie und bestätigt, diese innerhalb eines Monats nach Vergabeentscheid gemäss Werkvertragsentwurf beibringen zu können.
Nachweis zu EK4:
N4: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)
Nachweis zu EK5:
N5: Kopie Prüfbescheinigung Ausführungsklasse EXC4 nach SN EN 1090-1 oder gleichwertig. Dieser Nachweis ist von jeder im Angebot aufgeführten Stahlbaufirma zu erbringen. Stammt die geforderte Prüfbescheinigung von einem Subunternehmer, hat der Anbieter eine Bestätigung des Subunternehmers beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Zusätzliche Informationen
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Geschäftsbedingungen.
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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