Ausschreibung 1238099: Erneuerung Stützbauwerke Findelbach-Landtunnel
Publiziert am: 14. Januar 2022
Gornergrat Bahn AG
Die bestehenden Stützbauwerke befinden sich im Streckenabschnitt Findelbach bis Landtunnel, Km 2+339 bis Km 2+780. Die Stützbauwerke sind Schwer-gewichtsmauern aus Natursteinen, welche trocken aufgemauert worden sind. Lokal sind Deformationen (Bauchungen) oder Mauerausbrüche feststellbar. Um die Tragsicherheit der Natursteinmauerwerke auch in Zukunft zu gewährleisten, werden die schadhaften Bereiche, mit in den Felsen rückverankerten Stahlbetonriegel, gesichert. Die Verankerung erfolgt mittels vorgespannten und überwachbaren Litzenanker. Die Erneuerung erfolgt in zwei Etappen und wird in Tagschichten ausgeführt. Etappe 1 Ausführung 2022 Stützbauwerk km 2+339 - km 2+343 / 2 Betonriegel mit je 2 Vorspannankern, Stützbauwerk km 2+561 - km 2+575 / 3 Betonriegel mit insgesamt 12 Vorspannankern, Stützbauwerk km 2+697 - km 2+709 / 3 Betonriegel mit je 2 Vorspannankern; Etappe 2 Ausführung 2023: Stützbauwerk km 2+775 - km 2+780 / 2 Betonriegel mit je 4 Vorspannankern
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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14. Januar 2022 | Publikationsdatum | |
17. Januar 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | es ist der Punkt 3.9 "Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen" zu beachten. |
31. Januar 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
4. Februar 2022 | Frist für Fragen | Es werden keine telefonische Anfragen akzeptiert und die Fragen werden ausschliesslich über Simap bearbeitet |
25. Februar 2022 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 1 Exemplar des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder Post Pac Priority (Datum Poststempel); Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehrberücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen. |
28. Februar 2022 | Offertöffnung | Es sind 1 Exemplar des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder Post Pac Priority (Datum Poststempel); Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehrberücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen. |
2. Mai 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
70 | Preis |
15 | Schlüsselpersonen |
15 | Technischer Bericht |
Zulassungsbedingungen
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden. Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen
EK1: Referenzen über die Ausführung von 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekten (insbesondere bezüglich Sanierung Stützbauwerke unter Bahnbetrieb) in den letzten 10 Jahren.
EK 2: Projektbezogenes Qualitätsmanagementsystem(PQM)
EK 3: Ausreichende personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens.
EK4: Erklärung über den Gesamtumsatz der Unternehmung in den der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren. Der gemittelte Jahresumsatz muss mindestens doppelt so gross sein wie die Angebotssumme für die vorgesehene Aufgabe.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es werden keine Allgemeine Geschäftsbedingungen von Anbietern akzeptiert.
Die obligatorische Begehung findet am 25.01.2022 statt.
Treffpunkt: Station GGB Zermatt. Zeit 13.00Uhr.
Pro Unternehmer max. 2 Teilnehmer
Eine Teilnahme ist bis am 24.01.2022 vorgängig anzumelden
Verhandlungen betreffend Preis oder sonstige Dienstleistungen sind während und bis zur Auftragsvergabe verboten.
Amtsblatt des Kanton Wallis
Diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit seiner Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichtes in Sitten angefochten werden.
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Telefon: 027 927 72 25
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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