Ausschreibung 1235157: AVA - Neubau Bahnhof Oberkulm - Fahrleitungsarbeiten
Publiziert am: 21. Dezember 2021
Aargau Verkehr AG (AVA)
Im Zusammenhang mit dem Neubau Bahnhof Oberkulm. Die Fahrleitung für den Doppelspurabschnitt besteht aus einem Fahrdraht Cu 120 mm2 und einem Tragseil Cu 120 mm2. Die Speiseleitung (Bündelleiter 2x95 mm2 Cu), wird durchgehend auf zwei Bündelleiter 4x95 mm2 Cu ausgebaut. Alle 100-120 m wird die Verstärkungsleitung mit der Fahrleitung verbunden. Alle 300 m wird der Rückleiterseil mit der Schiene verbunden. Die Erdseilabstiege werden isoliert ausgeführt (1x95 mm2 TT). Alle 300 m oder bei Kabelaufstiegen werden die FL-Masten mit einem Überspannungsschutz ausgerüstet. Die bestehende Fahrleitung wird durch eine neue Fahrleitung, halbnachgespannt in senkrechter Bauweise ersetzt.
Gegenstand dieser Submission ist die Erneuerung der Fahrleitungsanlage von Bahn km 12.267 bis km 13.818.
Da die Fahrzeuge der AVA ausschliesslich Gelenktriebwagen sind, wird das Lichtraumprofil A angewandt. Die Bügelbreite beträgt 1640 mm. Die Betriebsspannung beträgt 750V DC.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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21. Dezember 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
14. Januar 2022 | Frist für Fragen | None |
31. Januar 2022 | Abgabetermin 17:00 | None |
3. Februar 2022 | Offertöffnung | None |
30. März 2022 | Geplanter Projektstart | |
29. Dezember 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
13.01.2022 Treffpunkt Bahnhof Oberkulm um 09.00 Uhr
1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Hintere Bahnhofstrasse 85, Postfach
5001 Aarau
Telefon: 062 832 83 32
E-Mail-Adresse:
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