Zuschlag 1234801: Zwischenlagerung und Transport von Ausbauasphalt mit PAK > 1'000 mg/k
Publiziert am: 16. Dezember 2021
Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Die in der Vergabe berücksichtigten regionalen Lagerplätze verfügen über die notwendige Lagerbewilligung der Abteilung für Umwelt und haben am Markt als einzige bisher ihre Lagerkapazitäten zur Verfügung gestellt. Ein genereller Wechsel der Anbieter ist aufgrund der Marktlage somit nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich (IVöB Art. 21, Abs. 2e)
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
16.12.2021
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1.Gegen diesen Zuschlag kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Publikation im SIMAP beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Publikation ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Telefon: 062 835 35 60
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