Ausschreibung 1234525: UW Kerzers: Baumeisterarbeiten

Publiziert am: 15. Dezember 2021

Swissgrid AG, Procurement & Claim Management

Die vorliegende Beschaffung umfasst die Baumeisterarbeiten für den Neubau des Unterwerks in Kerzers, d.h. u.a. folgende Elemente:
•Sondierungen (Werkleitungen)
•Zufahrtsstrasse zum Unterwerk inkl. Belag
•Installationsplätze, Parkplätze
•Aushub, Ortsbeton- / Micropfähle, Stützmauer, Spundwand
•Werkleitungen (Abwasser mit Fäkaliengrube und Retentionsbecken, Wasserversorgung, Elektroversorgung, LWL)
•Baumeisterarbeiten (Gebäude, Apparatenfundamente)
•Sicherheitsabschrankungen
•Zaun-Fundamente und Kabelblöcke für Sicherheit / Lieferung Zaun
•Kleine Abbrüche
•Regie


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 45210000: Bauleistungen im Hochbau
  • 45221250: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
  • 45232220: Bau von Unterwerken
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-B: Hochbau
  • CW-C: Tiefbau
  • CW-O: Sonstige
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. Dezember 2021 Publikationsdatum
15. Dezember 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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16. Februar 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
28. Januar 2022 Frist für Fragen

Sind nach Auffassung des Anbieters Leistungen, welche für das beschriebene Projekt notwendig sind, unklar, unvollständig oder nicht im Leistungsverzeichnis enthalten oder beschrieben, so sind diese bei der Fragestellung zu erwähnen bzw. nachzufragen.
Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.
Zu spät eingereichte Fragen werden nicht mehr beantwortet. Die Fragesteller bleiben anonym.
Die Fragestellung und -beantwortung erfolgt nur auf www.simap.ch

16. Februar 2022 Abgabetermin 00:00

WICHTIG: OBLIGATORISCHE BEGEHUNG (siehe Ziff. 4.3)

Das Angebot muss physisch (in Papierform), vollständig, handschriftlich unterzeichnet und fristgerecht eingereicht werden.
Anbieterin aus der Schweiz: Massgebend für die Fristwahrung ist der offizielle Poststempel oder Strichcode-Beleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Angebote müssen per A-Post und eingeschrieben versandt werden.
Anbieterin aus dem Ausland: Massgebend für die Fristwahrung ist der offizielle Poststempel oder Strichcode-Beleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer staatlich anerkannten Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Angebote müssen eingeschrieben oder mit einer weiteren sicheren Versandweise versandt werden. Es muss eine Versandart gewählt werden, mit der die Angebote spätestens 5 Tage nach Eingabe bei Swissgrid eintreffen.
Die ausländische Anbieterin ist verpflichtet, den Postbeleg, den Strichcodebeleg oder die Empfangsbestätigung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebotes per e-Mail der Swissgrid AG zu senden (Adresse siehe Kap. 1.1).
Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

23. Februar 2022 Offertöffnung

WICHTIG: OBLIGATORISCHE BEGEHUNG (siehe Ziff. 4.3)

Das Angebot muss physisch (in Papierform), vollständig, handschriftlich unterzeichnet und fristgerecht eingereicht werden.
Anbieterin aus der Schweiz: Massgebend für die Fristwahrung ist der offizielle Poststempel oder Strichcode-Beleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Angebote müssen per A-Post und eingeschrieben versandt werden.
Anbieterin aus dem Ausland: Massgebend für die Fristwahrung ist der offizielle Poststempel oder Strichcode-Beleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer staatlich anerkannten Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Angebote müssen eingeschrieben oder mit einer weiteren sicheren Versandweise versandt werden. Es muss eine Versandart gewählt werden, mit der die Angebote spätestens 5 Tage nach Eingabe bei Swissgrid eintreffen.
Die ausländische Anbieterin ist verpflichtet, den Postbeleg, den Strichcodebeleg oder die Empfangsbestätigung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebotes per e-Mail der Swissgrid AG zu senden (Adresse siehe Kap. 1.1).
Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

23. Mai 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60 ZK1: Preis
10 ZK2: Gefährdungsermittlung und konkrete Massnahmen
10 ZK3: Auftragsanalyse
10 ZK4: Referenzen des Bauführers
10 ZK5: Referenzen des Poliers

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen (gemäss Dokument "0_Verfahrensanweisung")

Eignungskriterien:

EK1: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK2: Im Bauwesen tätiges Unternehmen
EK3: Sprachkenntnisse Bauführer
EK4: Sprachkenntnisse Polier
EK5: Umsetzung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
EK6: Sicherstellung der Qualitätsstandards

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

Nachverhandlungen:

Die obligatorische Begehung findet am 20. Januar 2022 statt (siehe Dokument "0_Verfahrensanweisung").
Angebote von Anbieterinnen, welche an der Begehung nicht teilgenommen haben, werden nicht berücksichtigt, respektive vom Verfahren ausgeschlossen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Offizielles Publikationsorgan:

SIMAP

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Swissgrid AG, Procurement & Claim Management
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
Telefon: +41585802756
E-Mail-Adresse:  
gregory.hemmen@swissgrid.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1234525 UW Kerzers: Baumeisterarbeiten