Ausschreibung 1234525: UW Kerzers: Baumeisterarbeiten
Publiziert am: 15. Dezember 2021
Swissgrid AG, Procurement & Claim Management
Die vorliegende Beschaffung umfasst die Baumeisterarbeiten für den Neubau des Unterwerks in Kerzers, d.h. u.a. folgende Elemente:
•Sondierungen (Werkleitungen)
•Zufahrtsstrasse zum Unterwerk inkl. Belag
•Installationsplätze, Parkplätze
•Aushub, Ortsbeton- / Micropfähle, Stützmauer, Spundwand
•Werkleitungen (Abwasser mit Fäkaliengrube und Retentionsbecken, Wasserversorgung, Elektroversorgung, LWL)
•Baumeisterarbeiten (Gebäude, Apparatenfundamente)
•Sicherheitsabschrankungen
•Zaun-Fundamente und Kabelblöcke für Sicherheit / Lieferung Zaun
•Kleine Abbrüche
•Regie
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
15. Dezember 2021 | Publikationsdatum | |
15. Dezember 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
16. Februar 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
28. Januar 2022 | Frist für Fragen | Sind nach Auffassung des Anbieters Leistungen, welche für das beschriebene Projekt notwendig sind, unklar, unvollständig oder nicht im Leistungsverzeichnis enthalten oder beschrieben, so sind diese bei der Fragestellung zu erwähnen bzw. nachzufragen. |
16. Februar 2022 | Abgabetermin 00:00 | WICHTIG: OBLIGATORISCHE BEGEHUNG (siehe Ziff. 4.3) Das Angebot muss physisch (in Papierform), vollständig, handschriftlich unterzeichnet und fristgerecht eingereicht werden. |
23. Februar 2022 | Offertöffnung | WICHTIG: OBLIGATORISCHE BEGEHUNG (siehe Ziff. 4.3) Das Angebot muss physisch (in Papierform), vollständig, handschriftlich unterzeichnet und fristgerecht eingereicht werden. |
23. Mai 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60 | ZK1: Preis |
10 | ZK2: Gefährdungsermittlung und konkrete Massnahmen |
10 | ZK3: Auftragsanalyse |
10 | ZK4: Referenzen des Bauführers |
10 | ZK5: Referenzen des Poliers |
Zulassungsbedingungen
zugelassen (gemäss Dokument "0_Verfahrensanweisung")
EK1: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK2: Im Bauwesen tätiges Unternehmen
EK3: Sprachkenntnisse Bauführer
EK4: Sprachkenntnisse Polier
EK5: Umsetzung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
EK6: Sicherstellung der Qualitätsstandards
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Die obligatorische Begehung findet am 20. Januar 2022 statt (siehe Dokument "0_Verfahrensanweisung").
Angebote von Anbieterinnen, welche an der Begehung nicht teilgenommen haben, werden nicht berücksichtigt, respektive vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
SIMAP
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
Telefon: +41585802756
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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