Zuschlag 1231895: Instandhaltung und Wartung TFK22 (CBT)
Publiziert am: 27. November 2021
SBB Infrastruktur
Im Rahmen des Gesamtprojektes CBT wurde im LP70 durch die CPC mit Unterakkordantinnen Cablex und Comlab die Tunnelfunkanlage (TFK) gebaut. Die Tunnelfunkanlage gehört zur Bahntechnik des Tunnels, welche ein integraler Bestandteil des Gesamtwerkes Tunnel CBT inkl. Tunnelleittechnik GBT/CBT ist. Bau und Integration der Tunnelfunkanlage erfolgte durch die Comlab AG. Die Firma Comlab AG, als Unterakkordantin der damaligen Zuschlagsempfängerin CPC, ist die Systemlieferantin und hat die TFK-Anlage für den CBT konzipiert, gebaut und integriert. Damit der Betrieb und die Verfügbarkeit den Anforderungen entsprechend sichergestellt werden kann, braucht es einen Wartungsvertrag mit Comlab (3rd Level Support, Lifecycle Massnahmen, Wartung und Reparatur). Comlab verfügt über die nötigen Immaterialgüterrechte und das Know-How der Systeme inkl. der dediziert auf den CBT und deren Umsysteme zugeschnittenen Konfiguration. Die Sicherstellung der vertraglichen Gewährleistung wird als Unterakkordantin von Comlab erbracht. Die Gewährleistungs- und Supportverantwortung für einen sicheren 3rd Level Support ist dadurch untrennbar miteinander verbunden. Auf dem Markt ist kein anderer Lieferant verfügbar, welcher über das geforderte Know-How zu dieser Anlage verfügt und die geforderten Reaktions- und Lösungszeiten einhalten kann. Aufgrund der proprietären Systeme von Comlab ist es einem anderen Lieferanten auch aus dem Grund des Schutzes geistigen Eigentums weder erlaubt noch möglich, tiefgreifende Konfigurationsanpassungen vorzunehmen. Ausserdem ist die vertragliche Gewährleistung bei einem Wechsel des Anbieters nicht mehr sichergestellt. Die Freihändige Vergabe erfolgt gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB und Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB
Mit der Betriebsübernahme des Ceneri Basistunnel (CBT) übernahm die SBB Telecom die Tunnelfunkanlage. Damit der Betrieb und die Verfügbarkeit den Anforderungen entsprechend sichergestellt werden kann, braucht es einen Wartungsvertrag über die prognostizierte Lebensdauer der Anlage (bis zu 12 Jahre). Ausserdem müssen die im Werkvertrag definierten Lifecycle Massnahmen umgesetzt werden.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
26.11.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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