Zuschlag 1229719: BZU23 P55 Bahnhof Schwyz Vorarbeiten

Publiziert am: 26. November 2021

SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement, Region Mitte

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium "Preis", bei dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK1: Preis
10% ZK2: Genügende Qualifikation für jede vorgesehene Schlüsselperson Bauführer
10% ZK2: Genügende Qualifikation für jede vorgesehene Schlüsselperson Polier
15% ZK3: Zweckmässige Baustellenlogistik und zweckmässiger Bauablauf
5% ZK4: Erkennen der wichtigsten Projektrisiken

Berücksichtigte Anbieter

Marti Bauunternehmung AG Luzern, Luzern
CHF 1,952,949 exkl. MwSt., Der Preis versteht sich exkl. Regie

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 13.07.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 133 Tage

Datum des Zuschlags:

23.11.2021


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement, Region Mitte
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
thomas.engelmann@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1229719 BZU23 P55 Bahnhof Schwyz Vorarbeiten