Ausschreibung 1229345: BZU23 Perronerhöhung P55 Rothenburg

Publiziert am: 26. November 2021

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur

Im Bahnhof Rothenburg wird das Hausperron auf P55 erhöht und ein neues Mittelperron P55 zwischen Gleis 2 und 3 erstellt. Die Perrons werden über eine neue Personenunterführung mit Rampen- und Treppenzugängen erschlossen. Weitere Projektbestandteile sind Abbruch und Neubau von Gleis 3 im Bahnhofbereich und Anpassungen an der Fahrbahn und der Gleisentwässerung.

Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1 der Ausschreibungsunterlagen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. November 2021 Publikationsdatum
26. November 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.
Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.

14. Dezember 2021 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

31. Januar 2022 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (joel.schmid@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / BZU23 Perronerhöhung P55 Rothenburg “

3. Februar 2022 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (joel.schmid@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / BZU23 Perronerhöhung P55 Rothenburg “

15. Juni 2022 Geplanter Projektstart
29. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2: Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement

Geforderte Nachweise:

Zu EK1:
N1: Projektreferenzen in den letzten 5 Jahren mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:

N1.1: 1 Referenzprojekt Bauen im Bahnbereich unter Bahnbetrieb – komplexer Infrastrukturbau in der Nähe der Gleise
N1.2: 1 Referenzprojekt Spezialtiefbau (Baugrube mit vertikalem Baugrubenabschluss im Gleisbereich)
N1.3: 1 Referenzprojekt Betonbau Personenunterführung)
N1.4: 1 Referenzprojekt Perronbau
N.1.5:1 Referenzprojekt Perrondachbau Typ RV 05
N1.6: 1 Referenzprojekte Fahrbahnarbeiten (Gleisoberbau, Gleisbau inkl. Unterbausanierung AC Rail oder PSS)
N1.7: 1 Referenzprojekt Gleisentwässerung in der Doppelspur
N1.8: 1 Referenzprojekt Einbau PU/Bachdurchlass in Fertigelementen in Wochenendeinsatz

Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein

Zu EK2:
N2: Der Anbieter bezeichnet den Garanten für die vorgesehene Erfüllungsgarantie und bestätigt, diese innerhalb eines Monats nach Vergabeentscheid gemäss Werkvertragsentwurf

Zu EK3:
N3: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.

Offizielles Publikationsorgan:

simap

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
thomas.engelmann@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1229345 BZU23 Perronerhöhung P55 Rothenburg