Zuschlag 1226181: BZU 23, Unteres Tösstal inkl. Substanzerhalt und Fahrstromerneuerung

Publiziert am: 15. November 2021

SBB Bauprojekte

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten.
Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK1: Preis
15% ZK2: * Genügende Qualifikation und Einsatzplanung für jede vorgesehene Schlüsselperson
10% ZK3: * Zweckmässige Baustellenlogistik und zweckmässiger Bauablauf
10% ZK4: Erkennen der wichtigsten Projektrisiken
5% ZK5: Berücksichtigung der Umwelt

Berücksichtigte Anbieter

STUTZ AG Bauunternehmung, Frauenfeld
CHF 21,170,715 exkl. MwSt., Der Zuschlag hat die ARGE EMWUE erhalten. Federführend ist die Firma STUTZ AG Bauunternehmung, Frauenfeld. Das weitere Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist die Firma Müller Gleisbau AG, Frauenfeld. Es handelt sich um eine Unternehmervariante. Die Preisangabe ist inkl. Regie.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 08.07.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 127 Tage

Datum des Zuschlags:

12.11.2021


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

SBB Bauprojekte
Vulkanplatz 11 / Postfach
8048 Zürich
E-Mail-Adresse:  
einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch