Abbruch 1225187: Rohrbauarbeiten-Baulos 2-Wärmeverbund Buchs/Aarau Rohr

Publiziert am: 22. Oktober 2021

Eniwa AG

Die vorliegende Ausschreibung betrifft Tiefbauarbeiten für das Baulos 2.
Projektbeschrieb Baulos 2:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Montage des Fernwärme-Rohrleitungsnetzes Los 2 Wärmeverbund Buchs/Aarau Rohr. Die erd- und freiverlegten Fernwärmeleitungen werden als Kunststoffmantelrohre (KMR: gemäss Dokument E_Materialspezifikation_Los2) ausgeführt. Es kommen Single- sowie Twinpipes zum Einsatz. Das Los umfasst erdverlegte Leitungen, eine seitliche Aufhängung an eine bestehende Brücke sowie eine Pressbohrung. Bis auf die Pressbohrung kommen im Los Singlepipes zum Einsatz.
Während der Realisierung können zusätzliche Fernwärme-Hausanschlüsse, Stromanschlüsse, Fernwärme-Feinverteilleitungen, etc. dazukommen. Details sind den Submissionsdokumenten - dem Dokument B (Beschrieb und Bedingungen für Bauarbeiten) sowie im Dokument D (Leistungsverzeichnis) - zu entnehmen.


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 45231113: Neuverlegung von Rohrleitungen
  • 45231112: Installation von Rohrleitungsnetzen
  • 44115100: Rohrleitungen
  • 9323000: Fernwärme
  • 44162000: Rohrleitungssysteme
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
1. Oktober 2021

Offizielles Publikationsorgan:
www.simap.ch

Reasons:

Bemerkung:

Die Ausschreibung des Beschaffungsgegenstandes erfolgte mit einer zu engen Formulierung der technischen Spezifikationen. Das Verfahren wird abgebrochen. Es wird mit überarbeiteten technischen Spezifikationen später neu ausgeschrieben.


Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim
Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand
der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern l. und 2. nicht entspricht, wird nicht
eingetreten.
4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich
beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel
die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Eniwa AG
Industriestrasse 25
5033 Buchs AG
E-Mail-Adresse:  
einkauf@eniwa.ch