Ausschreibung 1224897: Birsbrücken Ersatz Münchenstein

Publiziert am: 17. November 2021

SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement, Region Mitte

Die SBB plant in Münchenstein einen Ersatz-Neubau der Zwillingsbrücken über die Birs. Die Brücken befinden sich auf der DfA-Linie 230 Delémont Est - Basel SBB Ost bei km 118.774 und müssen aufgrund des steigenden Verkehrs sowie des schlechten baulichen Zustandes der heutigen Stahlkonstruktion ersetzt werden. Geplant sind zwei parallele Stahlfachwerkbrücken mit obenliegendem Tragwerk. Die beiden Fachwerkträger der Brücken werden als achtfeldrige Dreiecksfachwerke ausgeführt und sind jeweils über den Betonschottertrog miteinander verbunden, wogegen oben keine Verbindung der Fachwerkträger besteht. Im Rahmen des Brückenersatzes wird ebenfalls eine Fahrbahnerneuerung realisiert, wobei nur der Oberbau ohne Massnahmen zur Gleisentwässerung ersetzt wird.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. November 2021 Publikationsdatum
17. November 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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6. Dezember 2021 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

14. Januar 2022 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (joel.schmid@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Birsbrücken Ersatzneubau“

19. Januar 2022 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (joel.schmid@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Birsbrücken Ersatzneubau“

28. April 2022 Geplanter Projektstart
14. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

EK1:
Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2:
Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr.(max. 30%)

EK3:
Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

EK4:
Hinreichendes Qualitätsmanagement

Geforderte Nachweise:

Zu EK1:
N1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:
Ersatzneubau Bahnbrücke
Brückenneubau aus Stahl
Brückenneubau über ein Gewässer
Bahnbau (Fahrbahnerneuerung)
Spezialtiefbau
Verschubseinrichtungen

Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein. Die Referenz für die Sparte Verschubseinrichtungen / Gerüste darf auch von einem Subunternehmer erbracht werden. Die restlichen Referenzen müssen vom Anbieter (nicht von einem Subunternehmer) erbracht werden.

Zu EK 2:
N2: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en)

Zu EK3:
N3: Der Anbieter bezeichnet den Garanten für die vorgesehene Erfüllungsgarantie und bestätigt, diese innerhalb eines Monats nach Vergabeentscheid gemäss Werkvertragsentwurf beibringen zu können.

Zu EK 4:
N4Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

Es findet eine Begehung statt.
Datum: 29.11.2021, 9:30 Uhr -12 Uhr

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1) Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.

2) Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.
Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.

Offizielles Publikationsorgan:

SIMAP

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement, Region Mitte
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
philipp.kirschneck@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1224897 Birsbrücken Ersatz Münchenstein