Ausschreibung 1221983: Neubau Gemeindehaus Oberwil
Publiziert am: 7. Oktober 2021
Gemeinde Oberwil Abteilung Bauten und Planung
Allgemeine Metallbauarbeiten (Schlosserarbeiten)
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. Oktober 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
27. Oktober 2021 | Frist für Fragen | None |
17. November 2021 | Abgabetermin 10:30 | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der offiziellen grünen Etikette an die Abteilung Bauten und Planung, Hohlegasse 6, 4104 Oberwil fristgerecht einzureichen. |
17. November 2021 | Offertöffnung | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der offiziellen grünen Etikette an die Abteilung Bauten und Planung, Hohlegasse 6, 4104 Oberwil fristgerecht einzureichen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
EK 1: Allgemeine Anforderungen
- vollständig und fristgerecht eingereichtes Angebot
- Nachweis über die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Beschaffungsgesetzes des Kantons Basel-Landschaft.
- Geforderte Nachweise gemäss Kapitel 3.8
- 3 Referenzprojekte
- im Minimum 50% des offerierten Preises
- nicht älter als 5 Jahre
Zusätzliche Informationen
Preisvarianten (Pauschale, Globale, Kostendach oder Zahlungsplan oder weitere) werden nicht als Unternehmervarianten akzeptiert und demzufolge im Beschaffungsverfahren nicht zugelassen.
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Hohlegasse 6
4104 Oberwil
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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