Ausschreibung 1221685: HP Sattel-Aegeri
Publiziert am: 4. Oktober 2021
Schweizerische Südostbahn AG
Der heutige SOB Bahnhof Sattel-Aegeri soll rund 550 m bergwärts Richtung Dorf Sattel verschoben werden. Damit werden die Umsteigebeziehungen und die Anbindung an die nun näher gelegene Postautohaltestelle verbessert. Auch die Distanzen zur Talstation der Bergbahnen Sattel-Hochstuckli werden verkleinert. Der neue Haltepunkt kommt in einer Hanglage zu liegen, gegenüber der Gemeindeverwaltung, entlang der Dorfstrasse.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
4. Oktober 2021 | Publikationsdatum | |
4. Oktober 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
19. November 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
5. November 2021 | Frist für Fragen | None |
19. November 2021 | Abgabetermin 15:00 | Versand Eingeschrieben per A-Post. |
25. November 2021 | Offertöffnung | Versand Eingeschrieben per A-Post. |
1. Februar 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Oktober 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60 | Preis |
15 | Schlüsselpersonen |
20 | Bauablauf, Technischer Bericht, Auftragsanalyse |
5 | Bauprogramm |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieterinnen und Anbieter welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts gemäss BöB Art. 12 einhalten und schriftlich bestätigen.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit der Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, der Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder Ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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