Ausschreibung 1220877: Ittigen, Verbreiterung ARA-Strasse / Fernwärme / Wasserleitung

Publiziert am: 4. Oktober 2021

Gemeinde Ittigen, Abteilung Bau

Nagelwand
-Anker erstellen ø30mm 157 m
-Spritzbeton d = 120mm
Bewehrung K335, 2lagig 92 m2

Stützmauer
-Aushub Vfest350 m3
-Schalung200 m2
-Bewehrung 10 t
-Beton 80 m3

Strassenbau
-Abbruch Belag 1500 m2
-Teilersatz Fundationsschicht 560 m3
-Randabschlüsse 570 m
-Walzasphalt 580 t
-Entwässerungsleitung PP ø200 50m
-Hüllbeton45 m3
-Schlammsammler 600/800 7 Stk.

Werkleitungsbau (Wasserleitung 210 m / FW 232 m)
-Aushub 770 m3
-Rohrumhüllung 220 m3
-Randabschlüsse 270 m


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. Oktober 2021 Publikationsdatum
4. Oktober 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Nach Ablauf dieser Frist werden die Ausschreibungsunterlagen nicht mehr abgegeben. Der fristgerechte Bezug der Ausschreibungsunterlagen über www.simap.ch gilt als Anmeldung zum Verfahren.

25. Oktober 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
15. Oktober 2021 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind bis zum genannten Termin schriftlich im Forum von www.simap.ch zu stellen. Nach diesem Termin eingehende Fragen werden nicht beantwortet. Die Antworten werden am 19.10.2021 ausschliesslich auf www.simap.ch publiziert. Eine Benachrichtigung der Anbieter findet nicht statt. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Unternehmung, die Antworten herunterzuladen und in seinem Angebot zu berücksichtigen. Aus der Nichtbeachtung können im Vergabeverfahren keine Ansprüche geltend gemacht werden.

29. Oktober 2021 Abgabetermin 00:00

Das Angebot muss der schweizerischen Post (A- Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden.
Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt.
Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Verbreiterung ARA-Strasse / Fernwärme / Wasserleitung" und dem Verkermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

3. November 2021 Offertöffnung

Das Angebot muss der schweizerischen Post (A- Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden.
Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt.
Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Verbreiterung ARA-Strasse / Fernwärme / Wasserleitung" und dem Verkermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt.
Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Die Vergebung erfolgt auf Grund des Angebots.

Nachverhandlungen:

Keine.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Postgasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Gemeinde Ittigen, Abteilung Bau
Rain 7
3063 Ittigen
Telefon: 031 925 22 45
E-Mail-Adresse:  
peter.gerber@ittigen.ch