Abbruch 1220043: Löffler_Berger_Vakuumschmelzanlage
Publiziert am: 8. Oktober 2021
ETH Zürich
Eine am Labor für Metallphysik und Technologie (LMPT) der ETH Zürich bestehende Induktionsvakuumschmelzanlage (Alter ca. 40 Jahre) soll revitalisiert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Die Anlage ist aktuell im Forschungsbetrieb eingebunden und voll funktionstüchtig. Bei den mechanischen
Kernkomponenten (Gekühlter Kessel, Spulen, Materialzugabeeinrichtung, Vertikalmanipulator, etc.) gab es in
den letzten Jahrzehnten keine wesentliche technische Weiterentwicklung. Diese sollen bestehen bleiben und
gegebenenfalls gewartet werden. Induktionsgenerator, Vakuumpumpen, elektrische Anlagen und Steuerung sollen auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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