Ausschreibung 1219823: Sanierung Rathaus Aarburg

Publiziert am: 22. September 2021

Gemeinde Aarburg Bau Planung Umwelt

Sanierung Rathaus Ausbau Winkelgebäude


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen:
Tags:
  • 45216110: Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen
Tags (Bau):
  • 23: Grundbuchgebühren
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
22. September 2021 Publikationsdatum
22. September 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

12. Oktober 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
None Frist für Fragen

None

12. Oktober 2021 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind in Papierform einzureichen
Datum Poststempel ( A-Post)

13. Oktober 2021 Offertöffnung

Die Angebote sind in Papierform einzureichen
Datum Poststempel ( A-Post)

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% Preis
20% Organisatorische und technische Leistungsfähigkeit
10% Terminplan Qualitätsmanagement

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Gemeinde Aarburg Bau Planung Umwelt
Städtchen 37
4663 Aarburg
E-Mail-Adresse:  
lars.bolliger@aarburg.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1219823 Sanierung Rathaus Aarburg