Ausschreibung 1219461: Instandsetzung Willerzeller Viadukt Sihlsee
Publiziert am: 1. Oktober 2021
Schweizerische Bundesbahnen
Der Willerzeller Viadukt über den Sihlsee wurde 1935/1936 errichtet und verbindet die Gemeinden Einsiedeln und Willerzell mit einer Gesamtlänge von rund 1.1 km. Das Bauwerk wurde als Stahlbetonverbundkonstruktion auf Stahlstützen hergestellt. Die Fundation erfolgt über Stahlbetonfundamente, die die Lasten über Holzpfähle in den Baugrund abtragen. Die Spannweite der einzelnen Felder beträgt in der Regel 25 m, in den beiden Randfeldern beträgt sie 20 m. Insgesamt besteht der Viadukt aus 45 Feldern. Alle rund 175 m sind Standjoche angeordnet, die aus 4 Stahlstützen zusammengesetzt sind und horizontale Einwirkungen längs und quer zum Bauwerk aufnehmen können. Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1 Ziffer 130-137
(Besondere Bestimmungen)
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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1. Oktober 2021 | Publikationsdatum | |
1. Oktober 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
18. Oktober 2021 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt |
10. November 2021 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: „BITTE NICHT ÖFFNEN / Instandsetzung Willerzeller Viadukt“ |
11. November 2021 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: „BITTE NICHT ÖFFNEN / Instandsetzung Willerzeller Viadukt“ |
1. März 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. März 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr.(max. 30%)
EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement
Nachweis zu EK1
N1 1 Projektreferenz aus den letzten 10 Jahren mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:
N1.1 Ingenieurbau: Brückenbau über Gewässer
Mindestbauvolumen: CHF 0.5 Mio.
N1.2 Korrosionsschutz , Mindestbauvolumen: CHF 0.5 Mio.
N1.3 Stahlbau Stahlbauarbeiten mit mind. EXC3 und Mindestbauvolumen:
CHF 0.5 Mio
Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Nachweis zu EK2:
N2 Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en)
Nachweis zu EK3:
N3 Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis von allen Mitgliedern zu erbringen.)
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
1)Die SBB muss nur Angebote von Anbietern aus der Schweiz oder der EU entgegennehmen.
2) Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderl.ichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.
3)Angebote und weitere Vertragsbestandteile müssen in der in Ziffer 4.1 der Ausschreibungsbestimmungen genannten Vertragssprache eingereicht werden. Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.
Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Industriestrasse 1
3052 Zollikofen
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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