Ausschreibung 1219011: Ehem. Eniwa-Verwaltungsgebäude, 281.2 Bodenbeläge
Publiziert am: 27. September 2021
Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau und Eniwa AG Buchs
Gesamterneuerung inneren Oberflächen. Das Vorhaben wird in zwei Teilprojekte gegliedert. Das Teilprojekt 1 "Gebäudehülle", wird durch die Eniwa AG vertreten, das Teilprojekt 2 "Mieterausbau", durch den Kanton Aargau. Die Vergabe erfolgt an das vorteilhafteste Angebot beider Teilprojekte zusammengefasst, wobei für jedes Teilprojekt mit der entsprechenden Bauherrschaft ein separater Werkvertrag abgeschlossen wird.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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27. September 2021 | Publikationsdatum | |
27. September 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
25. Oktober 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
None | Frist für Fragen | None |
12. November 2021 | Abgabetermin 00:00 | Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien |
16. November 2021 | Offertöffnung | Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Tellistrasse 67
5000 Aarau
Telefon: 0628353500
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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