Ausschreibung 1219005: Ehem. Eniwa-Verwaltungsgebäude, 273.0 Innentüren aus Holz

Publiziert am: 26. Oktober 2021

Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau und Eniwa AG Buchs

Gesamterneuerung des Innenausbaus.

Das Vorhaben wird in zwei Teilprojekte gegliedert. Das Teilprojekt 1 "Gebäudehülle", wird durch die Eniwa AG vertreten, das Teilprojekt 2 "Mieterausbau", durch den Kanton Aargau.

Die Vergabe erfolgt an das vorteilhafteste Angebot beider Teilprojekte zusammengefasst, wobei für jedes Teilprojekt mit der entsprechenden Bauherrschaft ein separater Werkvertrag abgeschlossen wird.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen:
Tags:
  • 45421100: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
  • 45420000: Bautischlerei-Einbauarbeiten
Tags (Bau):
  • 2730: Innentüren
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. Oktober 2021 Publikationsdatum
26. Oktober 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

19. November 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
None Frist für Fragen

None

19. November 2021 Abgabetermin 00:00

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

23. November 2021 Offertöffnung

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau und Eniwa AG Buchs
Tellistrasse 67
5000 Aarau
Telefon: 0628353500
E-Mail-Adresse:  
immobilienaargau@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1219005 Ehem. Eniwa-Verwaltungsgebäude, 273.0 Innentüren aus Holz