Ausschreibung 1218767: Sanierung Jetzikofenstrasse, Aetzikofenweg und Mööslimatt

Publiziert am: 16. September 2021

Gemeinde Kirchlindach

Im Bereich der Jetzikofenstrasse, Aetzikofenweg und Mööslimatt wird die bestehende Trinkwasserleitung sowie teilweise die Strassenentwässerung ersetzt. Gleichzeitig werden die Strassen mittels Hocheinbau, Belagsersatz und teilweise Ersatz des Oberbaus saniert.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45233120: Straßenbauarbeiten
  • 45221250: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
  • 44163111: Abwasserleitungen
  • 65111000: Trinkwasserversorgung
  • 65110000: Wasserversorgung
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-C: Tiefbau
  • CW-RC: Strassenbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. September 2021 Publikationsdatum
16. September 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

27. Oktober 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
6. Oktober 2021 Frist für Fragen

None

27. Oktober 2021 Abgabetermin 00:00

Das Angebot muss der
schweizerischen Post (A-Post)
oder einer schweizerischen
diplomatischen oder
konsularischen Vertretung
spätestens am Tag des
Eingabetermins übergeben
werden. Für die Wahrung der
Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG
155.21) in Verbindung mit Art.
18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21).
Die Anbietenden tragen die
Beweislast der Fristwahrung.
Eine Datierung mit eigener
Frankiermaschine oder digitalem
Stempel wird nicht
als Beweis der Fristeinhaltung
anerkannt.

Der Eingabebrief ist mit den folgenden Stichwörtern zu versehen: "Sanierungsprojekte Kirchlindach, NICHT ÖFFNEN"

29. Oktober 2021 Offertöffnung

Das Angebot muss der
schweizerischen Post (A-Post)
oder einer schweizerischen
diplomatischen oder
konsularischen Vertretung
spätestens am Tag des
Eingabetermins übergeben
werden. Für die Wahrung der
Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG
155.21) in Verbindung mit Art.
18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21).
Die Anbietenden tragen die
Beweislast der Fristwahrung.
Eine Datierung mit eigener
Frankiermaschine oder digitalem
Stempel wird nicht
als Beweis der Fristeinhaltung
anerkannt.

Der Eingabebrief ist mit den folgenden Stichwörtern zu versehen: "Sanierungsprojekte Kirchlindach, NICHT ÖFFNEN"

1. April 2022 Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

gemäss NPK 102 Besondere Bestimmungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

gemäss NPK 102 Besondere Bestimmungen

Geschäftsbedingungen:

gemäss NPK 102 Besondere Bestimmungen

Nachverhandlungen:

gemäss NPK 102 Besondere Bestimmungen

Grundsätzliche Anforderungen:

gemäss NPK 102 Besondere Bestimmungen

Sonstige Angaben:

gemäss NPK 102 Besondere Bestimmungen

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Gemeinde Kirchlindach
Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach
E-Mail-Adresse:  
bau@kirchlindach.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1218767 Sanierung Jetzikofenstrasse, Aetzikofenweg und Mööslimatt