Ausschreibung 1215933: Köniz, Fuss- und Radweg entlang S-Bahn (LV-Verbindung), Wabern

Publiziert am: 1. September 2021

Gemeinderat Köniz

Bahnhof Wabern – Bächtelenpark: Bauarbeiten im bestehenden Strassenraum und entlang der S-Bahn.
Kirchstrasse – Personenunterführung Bahnhof Wabern Tiefbauarbeiten im Feld, mit Anbindungen an die Personenunterführung Bahnhof Wabern und der Kirchstrasse.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
1. September 2021 Publikationsdatum
1. September 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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17. September 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
10. September 2021 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind bis zum genannten Termin schriftlich im Forum von www.simap.ch zu stellen. Nach diesem Termin eingehende Fragen werden nicht beantwortet. Die Antworten werden am 17. September 2021 ausschliesslich auf www.simap.ch publiziert. Eine Benachrichtigung der Anbieter findet nicht statt. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Unternehmung, die Antworten herunterzuladen und in ihrem Angebot zu berücksichtigen. Aus der Nichtbeachtung können im Vergabeverfahren keine Ansprüche geltend gemacht werden.

8. Oktober 2021 Abgabetermin 00:00

Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt.

11. Oktober 2021 Offertöffnung

Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt.

15. November 2021 Geplanter Projektstart
31. Mai 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle
bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)
- Bauhauptgewerbe: FAR-Bestätigung
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht
älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise
zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen
Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit
Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabe erfolgt auf Grund des Angebots.

Nachverhandlungen:

keine

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die
Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die
Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch (Originaltext) und Amtsblatt des Kantons Bern (gleichentags oder bis 14 Tage später).

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern mit Beschwerde bei Regierungsstatthalteramt Bern-
Mittelland, Postgasse 25, 3071 Ostermundigen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Gemeinderat Köniz
Landorfstr. 1
3098 Köniz
Telefon: 031 970 9463
E-Mail-Adresse:  
anjelina.niegebar@koeniz.ch