Zuschlag 1215893: Kanaldienstleistungen CH-weit

Publiziert am: 17. September 2021

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Einkauf Konzerndienstleistungen

Die Angebote der Zuschlagsempfänger waren insgesamt die Vorteilhaftesten und haben am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend waren insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», bei dem die Zuschlagsempfänger das niedrigste Angebot eingereicht haben.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 90470000: Reinigung von Abwässerkanälen
  • 90491000: Überprüfung von Abwasserkanälen
Gruppen:
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 2:

    None

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10% ZK01 Effizienz und Nachhaltigkeit
10% ZK02 Kompatibilität der technischen Lösung
10% ZK03 Kanalspülfahrzeuge und sonstige Erhaltungsmittel
5% ZK04 Umwelt- und Personalschutz
5% ZK05 Qualität, Sauberkeit und Kundenorientierung
60% ZK06 Preis

Berücksichtigte Anbieter

Bolliger & Co. AG Zweigniederlassung Aarberg, Grenchen
CHF 962,048 - CHF 1,437,630 exkl. MwSt.

ITS Kanal Services AG, Zweigniederlassung Sarnen, Kägiswil
CHF 962,048 - CHF 1,437,630 exkl. MwSt.

Mökah AG, Henggart
CHF 962,048 - CHF 1,437,630 exkl. MwSt.

MWST-Gruppe, Marquis AG, Füllinsdorf
CHF 962,048 - CHF 1,437,630 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 04.06.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 105 Tage

Datum des Zuschlags:

17.09.2021


Anzahl Angebote:

7


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Einkauf Konzerndienstleistungen
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:  
einkauf.dienstleistungen@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1215893 Kanaldienstleistungen CH-weit