Ausschreibung 1215129: Attraktivierung Ländiweg Olten, 4600 Olten BKP 211 Baumeisterarbeiten

Publiziert am: 3. September 2021

Direktion Bau Olten, Tiefbau

Baumeisterarbeiten sowie Abbrucharbeiten, Aushubarbeiten, Fundationsarbeiten, Gussasphaltbeläge und weitere dazugehörige Arbeiten.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Tags (Bau):
  • 211: Baumeisterarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
3. September 2021 Publikationsdatum
3. September 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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13. Oktober 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
24. September 2021 Frist für Fragen

Fragen sind fristgerecht schriftlich per E-Mail an folgende Adresse einzureichen: submission@werk1.ch (siehe IBB Pos. 230).

13. Oktober 2021 Abgabetermin 00:00

Die Angebote müssen schriftlich, verschlossen und mit dem Kennwort „Attraktivierung Ländiweg Olten “ sowie der betreffenden BKP-Nummer versehen, bei der Einwohnergemeinde Olten, Direktion Bau, Dornacherstrasse 1, 4601 Olten eingereicht werden. (Datumstempel einer schweizerischen Poststelle/Eingeschrieben. Stempel firmeneigene Frankiermaschinen gelten nicht als Poststempel).

18. Oktober 2021 Offertöffnung

Die Angebote müssen schriftlich, verschlossen und mit dem Kennwort „Attraktivierung Ländiweg Olten “ sowie der betreffenden BKP-Nummer versehen, bei der Einwohnergemeinde Olten, Direktion Bau, Dornacherstrasse 1, 4601 Olten eingereicht werden. (Datumstempel einer schweizerischen Poststelle/Eingeschrieben. Stempel firmeneigene Frankiermaschinen gelten nicht als Poststempel).

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zulässig

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehenem Werkvertrag („Informationen und besondere Bestimmungen“ und „Allgemeine Vertragsbedingungen“)

Nachverhandlungen:

Preisverhandlungen sind ausgeschlossen. Es sind Netto-Angebote einzureichen. Skonti, Rabatte und allfällige weitere Abzüge müssen im Angebot aufgeführt werden.

Grundsätzliche Anforderungen:

Bei Einhaltung der Fristen, Vollständigkeit des Angebots und eingereichten Unterlagen sowie der Erfüllung aller Eignungskriterien erfolgt die Bewertung nach den Zuschlagskriterien.
Die anderen Angebote können von der Beurteilung gemäss § 11 des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen Kanton Solothurn (BGS 721.54) ausgeschlossen werden.
Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lohngleichheit für Mann und Frau.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot mit der höchsten Punktzahl auf Grund der Bewertung und Gewichtung der Zuschlagskriterien. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der tieferen Angebotssumme den Zuschlag.

Sonstige Angaben:

Varianten:
Das Grundangebot muss in jedem Fall eingereicht werden.
Projektvarianten, welche Änderungen am Erscheinungsbild der Bauwerke oder Abweichungen vom beschriebenen und dargestellten Tragwerksverstärkungs- und Instandsetzungsprojekt zur Folge haben, sind nicht zugelassen.
Es werden nur Realisierungs-/ Montagevarianten zugelassen.
Varianten sind klar zu kennzeichnen und analog dem Grundangebot zu rechnen.
Der Unternehmer beweist dem Auftraggeber, dass seine Reali-sierungs-/ Montagevarianten hinsichtlich Nutzung, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit dem Hauptangebot gleichwertig sind, oder dieses übertreffen.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit von Unternehmervariante und Grundangebot ist vom Unternehmer schriftlich mit der Angebotseinreichung zu erbringen.
Die Idee der Realisierungs-/ Montagevariante bleibt Eigentum des Urhebers, solange mit ihm keine vertragliche Regelung über die Ausführung oder Vergütungsregelung zustande kommt.
Der Auftraggeber behält sich vor, Realisierungs-/ Montagevarianten ohne Angabe von Gründen auszuschliessen.
Nimmt der Auftraggeber eine Realisierungs-/ Montagevariante an, so sind die Vertragsbestandteile anzupassen.

Weitere Angaben:
Der Bauherr behält sich vor, einen neuen gleichartigen Bauauftrag, welcher sich auf den vorliegenden Grundauftrag bezieht und im Offenen Verfahren vergeben wurde, als Zusatzauftrag im Freihändigen Verfahren zu vergeben (gestützt auf SubG, BGS 721.54, § 15 Abs. 2 Buchstabe i).

Offizielles Publikationsorgan:

Website www.simap.ch und Amtsblatt Kanton Solothurn.
Die Mitteilung über den Zuschlag wird den Anbieterinnen und Anbietern schriftlich eröffnet. Die Bekanntgabe des Zuschlags erfolgt durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftliche Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.


Kontakt

Direktion Bau Olten, Tiefbau
Dornacherstrasse 1
4601 Olten
Telefon: 062 206 13 01
E-Mail-Adresse:  
baudirektion@olten.ch