Ausschreibung 1214919: Erschliessung Rütistrasse 3. Etappe

Publiziert am: 27. August 2021

Gemeinde Sisseln

Rütistrasse
. Neubau Strasse, Fläche ca. 800 m²
. Neubau Randabschlüsse, Länge ca. 280 m
. Neubau Strassenentwässerung
. Strassenabläufe, 4 Stück
. Leitungen, Länge ca. 40 m
. Neubau Strassenbeleuchtung
. Kandelaber, 4 Stück
. Leerrohre, Länge ca. 350 m
. Neubau Schmutzwasserleitung (DN 250 - 500 mm), Länge ca. 160 m
. Neubau Ringschluss Wasser (DN 125 mm), Länge ca. 100 m
. Erstellen von Hausanschlüssen Wasser, 6 Stück
. Neubau Leerrohranlagen Drittwerke (DN 55 - 120 mm), Länge ca. 2’300 m

Bahnhofstrasse
. Randverbreiterung Strasse, Länge ca. 440 m
. Lokale Belagsinstandstellung

16-kV-Hauptleitung Münchwilen - Sisseln
. Neubau Leerrohranlage DN 150
. Graben in Kulturland, Länge ca. 300 m
. Graben in Belag, Länge ca. 120 m


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
27. August 2021 Publikationsdatum
27. August 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

24. September 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
3. September 2021 Frist für Fragen

None

24. September 2021 Abgabetermin 23:59

Einreichung auf dem Postweg (Datum Poststempel)

29. September 2021 Offertöffnung

Einreichung auf dem Postweg (Datum Poststempel)

8. November 2021 Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Gemeinde Sisseln
Schulhausstrasse 7
4334 Sisseln
Telefon: 062 866 11 50
E-Mail-Adresse:  
gemeindekanzlei@sisseln.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1214919 Erschliessung Rütistrasse 3. Etappe