Ausschreibung 1214361: Erneuerung Waldenburgerbahn, Lose 4 und 6 Perrondächer Haltestellen
Publiziert am: 26. August 2021
Baselland Transport AG
Ausführungsplanung und Neubau von Perrondächern
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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26. August 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschliesslich als Download zur Verfügung. |
9. September 2021 | Frist für Fragen | Sind schriftlich, eintreffend bis spätestens, zu richten an: Baselland Transport AG, Grenzweg 1, 4104 Oberwil, E-Mail fabiano.rosa@blt.ch |
5. Oktober 2021 | Abgabetermin 11:00 | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit einer Adressetikette und der Aufschrift "Erneuerung Waldenburgerbahn, Lose 4 und 6: Perrondächer Haltestellen" - «NICHT ÖFFNEN" an die Baselland Transport AG, Infrastruktur, Herrn Fabiano Rosa, Grenzweg 1, 4104 Oberwil fristgerecht einzureichen. |
5. Oktober 2021 | Offertöffnung | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit einer Adressetikette und der Aufschrift "Erneuerung Waldenburgerbahn, Lose 4 und 6: Perrondächer Haltestellen" - «NICHT ÖFFNEN" an die Baselland Transport AG, Infrastruktur, Herrn Fabiano Rosa, Grenzweg 1, 4104 Oberwil fristgerecht einzureichen. |
15. Oktober 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. August 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
erlaubt
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Grenzweg 1
4104 Oberwil
E-Mail-Adresse:
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