Ausschreibung 1213407: BZU 23 Bahnhof Bowil; BehiG und Anpassung Hausperron

Publiziert am: 31. August 2021

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur Projekte

In einem ersten Schritt ist für die Umsetzung des BehiGs die Perronkante am Gleis 1 auf einer Nutzlänge von 220 m in P55 zu erstellen. Damit die Perronkante bereits beim 1. Ausbauschritt bei offenem Bahnübergang bedient werden kann, wird bereits in diesem Ausbauschritt die Perronkante um 25 m in Richtung Langnau verschoben. In diesem Ausbauschritt wird die Linienführung vom Gleis 1 leicht verändert (Richten auf 650 m, max. Schiebung von 12 cm). Es erfolgen Anpassungen am Bahnübergang beim Km 27.246. Das Signal C1 wird bereits beim ersten Ausbauschritt um 36 m verschoben, damit es bei einem 3. Ausbauschritt nicht mehr verschoben werden muss.

Detaillierter Projektbeschrieb siehe im Dokument B1 der Ausschreibungsunterlagen


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
31. August 2021 Publikationsdatum
31. August 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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13. September 2021 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

11. Oktober 2021 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / BZU23 Perronerhöhungen BHF Schönenwerd“

13. Oktober 2021 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / BZU23 Perronerhöhungen BHF Schönenwerd“

8. Februar 2022 Geplanter Projektstart
31. Juli 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2: Hinreichendes Qualitätsmanagement

Geforderte Nachweise:

Nachweis zu EK1:
N1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:

N1.1 Ingenieurbau
(Perronbau inkl. Entwässerung, Kabelanlage und Betonkonstruktion unter Bahnbetrieb)

N1.2 Ingenieurbau
(Gleiskorrektur, Gleiserneuerung, Unterbausanierung inkl. Entwässerung)

Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.

Nachweis zu EK2:
N2 Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1)
Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.
Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.

2)
Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen der SBB AG und des BAV ab.

Offizielles Publikationsorgan:

Simap

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur Projekte
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
mike.manser@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1213407 BZU 23 Bahnhof Bowil; BehiG und Anpassung Hausperron