Ausschreibung 1212523: Neubau Schulhaus Bachtal Ausschreibung Faserzement-Fassade BKP 215

Publiziert am: 9. August 2021

Einwohnergemeinde Ennetbaden

Ersatzneubau Schulhaus und Sanierung Schulhaus
Faserzement-Fassade


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45214210: Bau von Grundschulen
Tags (Bau):
  • 2152: Fassadenbau
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-B: Hochbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
9. August 2021 Publikationsdatum
9. August 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

10. September 2021 Frist für Fragen

Allfällige Fragen zur vorliegenden Ausschreibung sind ausschliesslich schriftlich über die Plattform simap einzureichen.

24. September 2021 Abgabetermin 00:00

Poststempel A-Post

29. September 2021 Offertöffnung

Poststempel A-Post

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
75% Preis
25% Erfahrung/Referenzen der Unternehmung

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Einwohnergemeinde Ennetbaden
Grendelstrasse 9
5408 Ennetbaden
Telefon: 0562000605
E-Mail-Adresse:  
erwin.vanbouwelen@ennetbaden.ch