Ausschreibung 1207157: Wasserfluhtunnel, P.600433

Publiziert am: 14. Juli 2021

Schweizerische Südostbahn AG

Im knapp 3.6 km langen Wasserfluhtunnel wird die Reisegeschwindigkeit erhöht, die vorhandene Schotterfahrbahn umfassend saniert.
Im Jahr 2012 wurden bereits das komplette Tunnelgewölbe und auf rund einem Drittel die Tunnelfahrbahn auf der Seite Brunnadern saniert, die Sohle abgesenkt, die Wasserleitungen erneuert und eine neue Schotterfahrbahn sowie auf der gesamten Länge eine neue Deckenstromschiene eingebaut. Jetzt steht der Umbau der restlichen Tunnelfahrbahn (inkl. Tunnel unter der Staatsstrasse) an. Die Gleisgeometrie ist anzupassen, was einen Umbau des Oberbaus ab Portal Brunnadern sowie eine Anpassung der Deckenstromschiene bedingt. Die Instandsetzung erfolgt teilweise während Streckensperrungen.
Die SOB sucht einen TU für die Planung und Ausführung ab SIA-Phase 32. Die Leistungen werden funktional beschrieben und die technische Variantenwahl (Schotter oder Feste Fahrbahn} dem TU im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen offen gelassen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45234100: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-RS: Eisenbahnbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. Juli 2021 Publikationsdatum
14. Juli 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

17. September 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
6. August 2021 Frist für Fragen

None

20. September 2021 Abgabetermin 16:00

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziffer 4.5

Versand Eingeschrieben per A-Post.
Massgebend ist die Annahme der Sendung bei einer Schweizerischen Postannahmestelle. Die fristgerechte Aufgabe der Sendung wird geprüft und ist auf Verlangen nachzuweisen.
Bei Abgabe an der Warenannahme der SOB (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat während den Öffnungszeiten der Warenannahme zwischen 08:00 – 11:45 und 13:15 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der SOB zu erfolgen.

23. September 2021 Offertöffnung

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziffer 4.5

Versand Eingeschrieben per A-Post.
Massgebend ist die Annahme der Sendung bei einer Schweizerischen Postannahmestelle. Die fristgerechte Aufgabe der Sendung wird geprüft und ist auf Verlangen nachzuweisen.
Bei Abgabe an der Warenannahme der SOB (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat während den Öffnungszeiten der Warenannahme zwischen 08:00 – 11:45 und 13:15 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der SOB zu erfolgen.

1. April 2022 Geplanter Projektstart
31. Mai 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 Angebotspreis inklusive LCC und Intervallkosten
25 Bauprogramm, Leistungsannahmen, Infrastruktur
10 Planung
10 Qualität
10 Nachhaltigkeit
5 Organisation, Servicebereitschaft

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

siehe Ausschreibungsunterlagen

Nachverhandlungen:

Eine Begehung findet am 03. August statt. Die Teilnahme ist fakultativ, die Anmeldung dafür ist zwingend erforderlich. Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieterinnen und Anbieter welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts gemäss BöB Art. 12 einhalten und schriftlich bestätigen.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich.
4. Gestützt auf Art. 21 Abs. 2 BöB behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
5. Die Vergabe und Beauftragung der Leistungen erfolgt vorbehältlich der Finanzierung und Projektgenehmigung.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit der Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Schweizerische Südostbahn AG
Stationsstrasse 52
8833 Samstagern
Telefon: +41585803278
E-Mail-Adresse:  
armin.zoeggeler@sob.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1207157 Wasserfluhtunnel, P.600433