Ausschreibung 1205653: OBBA Ersatz Neubau, BKP 214
Publiziert am: 29. Juni 2021
PSI Paul Scherrer Institut
Der Ersatzneubau Bürogebäude OBBA wird in modularer Bauweise erstellt. Das Gebäude wird anstelle
eines Provisoriums gebaut und wird den Standort für die nächsten 10 - 15 Jahre prägen. Das Projekt erhält eine repräsentative Holzfassade erhalten und soll durch die modulare Bauweise als Referenzprojekt für künftige, nachhaltige Projekte am PSI dienen. Das Dach wird mit einer intensiv begrünten und begehbaren Dachterrasse ausgestattet. Das zweigeschossige Bürogebäude kann optional mit einem Zwischengeschoss realisiert werden.
Hierfür ist - gegenüber der zweigeschossigen Variante - mit einem aussenstehenden Lift zu planen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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29. Juni 2021 | Publikationsdatum | |
29. Juni 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
30. Juli 2021 | Frist für Fragen | Fragen sind per E-mail an Herr Antonio Luciano, Architheke AG in Brugg zu stellen: a.luciano@architheke.ch |
13. August 2021 | Abgabetermin 12:00 | None |
16. August 2021 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40 | Preis |
40 | Termin |
20 | Nachhaltigkeit |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
simap
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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Telefon: 056 310 39 33
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