Ausschreibung 1205489: N02, 080362, EP Amsteg-Göschenen, Los 7.1 Elektroinstallationen

Publiziert am: 29. Juli 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen

-Lieferung, Einzug und Aufschalten von Energiekabeln unterschiedlicher Dimensionen und Art
-Lieferung, Einzug und Aufschalten von Kommunikationskabeln unterschiedlicher Dimensionen und Art
-Lieferung und Montage einer neuen Beleuchtungsanlage für zwei Galerien inkl. Trasse und Schaltgerätekombinationen
-Lieferung und Montage von Fluchtwegsignalisation
-Div. Provisorien und Rückbauten


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45300000: Bauinstallationsarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. Juli 2021 Publikationsdatum
29. Juli 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

keine

21. September 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
30. August 2021 Frist für Fragen

Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 03.09.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 30.08.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

21. September 2021 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und zwei in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung
vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

28. September 2021 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und zwei in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung
vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: ORGANISATION:
30% ZK2: QUALITAET AUSRUESTUNGEN UND AUSFUERUNGEN:
40% ZK3: PREIS;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: ERFAHRUNG/-REFERENZ DES ANBIETERS
EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK3: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
EK4: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT.
EK5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EIGNUNGSKRITERIUM 1
TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Referenzobjekt der Firma bzw. der federführenden Firma über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt.

Als vergleichbar gilt eine
abgeschlossene Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Fachbereiche Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) mit mindestens folgenden Fachbereichen: FB2 (Beleuchtung inkl. Kabelanlage)
b) Neubau oder Sanierung von einer Beleuchtungsanlage eines 2-röhrigen Tunnels (>500m) im Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen.
c) Investitionsvolumen
Gesamtbausumme ≥ CHF 1 Mio.)
d) Die Referenz darf nicht älter als 8 Jahre sein.
e) Projekt abgeschlossen

EIGNUNGSKRITERIUM 2
ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Angabe zum Jahresumsatz: Der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahren 2018 und 2020 muss mindestens dem 2-fachen durchschnittlichen Jahresumsatz des vom Anbieter eingereichten Angebotes entsprechen.
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Angebotseingabe
zu liefernden Nachweisen:
E2.1 Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
E2.2 Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
E2.3 Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV
E2.4 Aktuelle Bestätigung SUVA/ESTV
E2.5 Gültige
Versicherungsnachweise des Anbieters beziehungsweise der Arbeitsgemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate

EIGNUNGSKRITERIUM 3
E.3.1 QUALITIFATION DES BAULEITERS
E3.1.1 Referenzen
Referenzobjekt des Bauleiters über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt.
Als vergleichbar für den Bauleiter gilt eine Referenz in gleicher Funktion, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Fachbereiche BSA mit mindestens folgenden Fachbereichen: FB2 (Beleuchtung inkl. Kabelanlage)
b) Neubau oder Sanierung von einer Beleuchtungsanlage eines 2-röhrigen Tunnels (>500m) im Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen.
c) Investitionsvolumen (Gesamtbausumme ≥ CHF 0,5 Mio.)
d) Die Referenz darf nicht älter als 8 Jahre sein
e) Projekt abgeschlossen

EIGNUNGSKRITERIUM 4
VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
E4.1 Nachweis der Verfügbarkeit für das Projekt der bezeichneten Schlüsselperson während 2 Jahren. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung aufgrund von weiteren Aufgaben und Projekten.

Schlüsselpersonen sind:
Bauleiter

Mindestverfügbarkeit des Bauleiters entspricht dem Bedarf der
Auftragsanalyse.

EIGNUNGSKRITERIUM 5
LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT
E5.1 Nachweis, dass maximal 70% der Leistungen durch Subunternehmer erbracht wird

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Es ist keine Begehung vorgesehen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Umsetzungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

4. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.

5. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang.

6. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.

7. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB (für Bauleistungen) sowie Art. XV, lit. G, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch