Ausschreibung 1201933: 06-233

Publiziert am: 11. Juni 2021

Stadt Baden Abteilung Planung & Bau

Umbau / Sanierung Schulhaus Pfaffenchappe. Rückbau bis auf die statisch relevanten Bauteile; danach kompletter Wiederaufbau.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen:
Tags:
  • 45214000: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
Tags (Bau):
  • 211: Baumeisterarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-B: Hochbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
11. Juni 2021 Publikationsdatum
14. Juni 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

23. Juli 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
None Frist für Fragen

None

23. Juli 2021 Abgabetermin 11:45

In Papierform einzureichen.
Siehe auch Vorbedingungen KBOB des Auftraggebers

23. Juli 2021 Offertöffnung

In Papierform einzureichen.
Siehe auch Vorbedingungen KBOB des Auftraggebers

26. Juli 2021 Geplanter Projektstart
26. August 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70 Preis
10 Referenzen/Schlüsselpersonen
15 Qualität
5 Termine

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Begehungstermin vor Ort:
Freitag 02. Juli 2021 um 13.30h; Grabenstrasse 1 in 5400 Baden.
Haupteingang Schulhaus Pfaffechappe

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Stadt Baden Abteilung Planung & Bau
Rathausgasse 5
5401 Baden
Telefon: 056 200 83 87
E-Mail-Adresse:  
kerstin.schmuecking@baden.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1201933 06-233