Ausschreibung 1200839: Tiefbauarbeiten Wärmeverbund Goldern-Erweiterung Hans-Hässig-Strasse
Publiziert am: 4. Juni 2021
Eniwa AG
Die vorliegende Ausschreibung betrifft Tiefbauarbeiten in der Hans-Hässig-Strasse, Aarau. Details sind den Submissionsdokumenten - dem Dokument B (Beschrieb und Bedingungen für Bauarbeiten) sowie dem Dokument D (Leistungsverzeichnis) - zu entnehmen.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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4. Juni 2021 | Publikationsdatum | |
4. Juni 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. Juni 2021 | Frist für Fragen | Rückfragen zu der Ausschreibung werden ausschliesslich über das Frageforum auf www.simap.ch entgegengenommen und über das Forum beantwortet. Alle Fragen sind spätestens bis Dienstag 15.06.2021,15:00 Uhr zu stellen. Später werden keine Fragen mehr beantwortet. Die Fragen werden (fortlaufend) bis spätestens am Dienstag 22.6.2021 beantwortet. |
16. Juli 2021 | Abgabetermin 16:00 | Der Eingang der Unterlagen am Eingabeort (Empfang, Eniwa AG) ist massgebend, nicht der Poststempel. |
20. Juli 2021 | Offertöffnung | Der Eingang der Unterlagen am Eingabeort (Empfang, Eniwa AG) ist massgebend, nicht der Poststempel. |
4. Oktober 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. März 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Gemäss Dokument B der Submissionsunterlagen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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