Zuschlag 1200693: N13 EP22 AS Rothenbrunnen–AS Vial,Baumeister Trasseeverbreiterung Süd

Publiziert am: 4. Juni 2021

Ufficio federale delle strade USTRA

Nach Beurteilung aller Zuschlagskriterien erweist sich das Angebot der ARGE Ravetg c/o, Lazzarini AG, Chur als vorteilhaftestes Angebot. Das Angebot überzeugt mit einem effizienten Bauprogramm und geeigneten Bauabläufen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Lazzarini AG, Samedan
CHF 8,634,232 exkl. MwSt., ARGE Ravetg c/o, Lazzarini AG, Chur (Lazzarini AG, Chur + Walo Bertschinger AG Graubünden, Zizers)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 05.02.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 119 Tage

Datum des Zuschlags:

04.06.2021


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

1. ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1: PREIS: GEWICHTUNG 40%.

ZK2: DAUER DER ARBEITEN: GEWICHTUNG 15%, unterteilt in:
2.1 Freigabe verbreiterte Nordspur 29.10.2021: 5%;
2.2 Fertigstellung Phase 1.2, Fahrbahn geräumt 30.09.2022: 10%.

ZK3: QUALITÄT, PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS UND DER BAUABLÄUFE: GEWICHTUNG 15%, unterteilt in:
3.1 Plausibilität des Bauprogrammes: 10%;
3.2 Qualität und Plausibilität der Bauabläufe: 5%.

ZK4: QUALITÄT/ PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS GEWICHTUNG 15%, unterteilt in:
4.1 Baustelleneinrichtungen: 5%;
4.2 Technischer Bericht, QM-Konzept und Risikoanalyse: 5%;
4.3 Nachhaltigkeit (wirtschaftlich, sozial und ökologisch): 5%.

ZK5: QUALITÄT DES ANBIETERS: ERFAHRUNG DER SCHLÜSSELPERSONEN GEWICHTUNG: 15%, unterteil in:
5.1 Technischer Leiter 5%;
5.2 BAUFÜHRER 5%;
5.3 STV. BAUFÜHRER 5%.
Für jede Person wird eine einzige Note erteilt, die die vorgelegte Referenz (Analogie der Funktion und des Projektes der Referenz mit der Funktion und das Projekt der vorliegenden Ausschreibung) und die dokumentierte berufliche Erfahrung (mit Bezug auf das Projekt der vorliegenden Ausschreibung) betrachtet.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Bewertung für das Zuschlagskriterium ZK2 “Bauprogramm”:
Es wird eine Note aufgrund der in der Offerte vorgeschlagenen Arbeitsdauer erteilt (Terminabweichung gegenüber vorgegebenem Termin) wie folgt:
- über 2 Wochen länger als vom Bauherren vorgegeben: Note 0.
- über 1 Wochen länger bis 2 Wochen länger als vom Bauherren vorgegeben: Note 1.
- bis zu 1 Woche länger als vom Bauherren vorgegeben: Note 2.
- Termin eingehalten bis 1 Woche kürzer, als vom Bauherren vorgegeben: Note 3.
- über 1 Woche kürzer bis 2 Wochen kürzer als vom Bauherren vorgegeben: Note 4.
- über 2 Wochen kürzer als vom Bauherren vorgegeben: Note 5.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).


Kontakt

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Via C. Pellandini 2a
6500 Bellinzona
Telefon: +41 58 469 68 11
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