Ausschreibung 1199787: Ausschreibung - Sanierung Schwimmbad Schibelacher Magden
Publiziert am: 2. Juni 2021
Einwohnergemeinde Magden
Das Schwimmbad Schibelacher in Magden wurde 1975 erstellt. Ende der 1990er Jahre wurden die Garderoben und WC-Anlagen saniert, das Dach des Betriebsgebäude wurde 2015 erneuert. Die Beckenkörper wurden im Jahr 1975 in Beton erstellt. Im Jahr 2019 hat die Gemeinde eine Bestandsaufnahme des Schwimmbades Schibelacher in Auftrag gegeben. Diese Expertise hat einen Gesamterneuerungsbedarf ausgewiesen. Zudem hat der Betrieb eine zu geringen Umwälzleistung. Die Beckendurchströmung wird zu ca. 50% über den Boden zurückgeführt. Durch die Gemeinde Magden wurde der Kannewischer Ingenieurbüro AG (Generalplaner) die Sanierung des Badebeckens mit Folienauskleidung, Anpassen der Bädertechnik und der Beckenhydraulik nach SIA 385/9, Neue Chemikalienräume und Chemikalienumschlagplatzes, Anpassungen im Sanitärinstallationen gemäss SVGW Richtlinien und die Anpassungen der Umgebungsgestaltung in Auftrag gegeben.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Tags (Bau): |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
2. Juni 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
25. Juni 2021 | Frist für Fragen | (20 Tage vor Eingabetermin) im SIMAP oder per E-Mail an bauverwaltung@magden.ch |
14. Juli 2021 | Abgabetermin 16:00 | None |
14. Juli 2021 | Offertöffnung | None |
1. September 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Mai 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Nein
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Gewerbestrasse 5
6330 Cham
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...