Ausschreibung 1197749: Baumeisterarbeiten Linie 840, BZU 23 Ost Umsetzung BehiG, Los A

Publiziert am: 29. Juni 2021

SBB Bauprojekte Region Ost

Im Rahmen des Programms BZU 23 sollen die Bahnhöfe Rickenbach-Attikon, Wiesendangen, Sulgen und Märstetten und deren Bahnzugänge behindertengerecht ausgebaut werden. Zu den Baumeisterarbeiten gehören Perronerhöhungen, Zugänge, Kabelrohrblöcke, Fundamente, Belagsarbeiten, etc.
Hauptmengen und detaillierter Beschrieb siehe Ausschreibungsunterlagen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. Juni 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen können auf
www.simap.ch kostenlos heruntergeladen werden.

29. Juli 2021 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

20. August 2021 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Ausbau BehiG – Los A Bhf Rickenbach-Attikon / Bhf Wiesendangen / Bhf Sulgen / Bhf Märstetten“

25. August 2021 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Ausbau BehiG – Los A Bhf Rickenbach-Attikon / Bhf Wiesendangen / Bhf Sulgen / Bhf Märstetten“

1. März 2022 Geplanter Projektstart
30. Juni 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung
einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der
Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die
Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei einer
Planergemeinschaften teilnehmen.

Eignungskriterien:

EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr. (max. 30%)
EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement

Geforderte Nachweise:

N1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für «Umbau Bahnhof / Neubau Bahnhof unter Bahnbetrieb»; Mindestbauvolumen: 1.0 Mio. CHF. Das Referenzprojekt muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
N2: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en)
N3: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen)

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Geschäftsbedingungen.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Die massgebenden AGB der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden:
https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanetn/agb.html
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere
die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch
verfügbar.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

SBB Bauprojekte Region Ost
Vulkanplatz 11, Postfach
8048 Zürich
E-Mail-Adresse:  
roger.wohlgemuth@sbb.ch