Ausschreibung 1197409: Ausbau Serviceanlage Basel, BKP 281Bodenbeläge
Publiziert am: 18. Mai 2021
SBB AG Immobilien Development, Betriebsobjekte
Ausbau Serviceanlage Basel
BKP 281Bodenbeläge
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Tags (Bau): |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
18. Mai 2021 | Publikationsdatum | |
18. Mai 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
28. Juni 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
4. Juni 2021 | Frist für Fragen | None |
28. Juni 2021 | Abgabetermin 00:00 | None |
30. Juni 2021 | Offertöffnung | None |
1. November 2021 | Geplanter Projektstart | |
22. Dezember 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60 % | Wirtschaftlichkeit |
30 % | Projekt-und Risikoanalyse |
10 % | Nachhaltigkeit |
Zulassungsbedingungen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Die Begehung findet zum unter Ziffer 4 „Meilensteineim Vergabeverfahren“ im Teil 1 Verfahrensbestimmungen genannten Zeitpunkt statt.
Bitte bestätigen Sie uns Ihre Teilnahme sowie die Anzahl Teilnehmenden an der freiwilligen Begehung bis am 26.5.2021 an anja.schneuwly@sbb.ch.
Treffpunkt:Beim Haupteingang der Serviceanlage Basel(Walkeweg 55, 4053 Basel)
Für die Begehung sind Sicherheitsweste, Stosskappe und festes Schuhwerk obligatorisch.
Die an der Begehung vermittelten Kenntnisse vor Ort werden bei der Bewertung der Angebote als bekannt vorausgesetzt (Norm SIA 118 Artikel 16).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
SIMAP
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Gardistrasse 2
3000 Bern
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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