Ausschreibung 1196775: SPUTTERING DEVICE NOP

Publiziert am: 11. Mai 2021

Paul-Scherrer-Institut (PSI)

Wir bieten diese hochspezialisierten Multilayer-Beschichtungen sowie komplette, massgeschneiderte neutronenoptische Elemente an. Wir wollen die Möglichkeiten in der Neutronenoptik weiter vorantreiben, indem wir eine neue Sputteranlage zu unseren Labor hinzufügen.
Die Sputter- Anlage ist dafür vorgesehen, neuartige Rezepturen von neutronenoptischen Multilayern zu entwickeln und mit etablierten Rezepturen große Stückzahlen zu produzieren. Darüber hinaus wird sie auch für Forschungsbeschichtungen von Einzel- und Multilayern für andere Anwendungen mit einer großen Vielfalt an Target-Materialien eingesetzt werden.
Die Maschine ist forschungsorientiert mit der Möglichkeit zur Kleinserien-Fertigung. Ihre Funktionskriterien sind reproduzierbar gleichmäßige Schichten über einen Dickenbereich von 0,1 bis 100 nm mit einer Uniformität von 1% auf beiden Seiten des Substrats. Mehr Details in der requirements specification PSI-KH36-001 Rev.1.0


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45233228: Oberflächenbeschichtungsarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-RC: Strassenbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
11. Mai 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

4. Juni 2021 Frist für Fragen

None

24. Juni 2021 Abgabetermin 14:00

2 Exemplare in Papierform, 1 Exemplar in digitaler
Form (USB-Stick). Angeliefert PSI Villigen.

25. Juni 2021 Offertöffnung

2 Exemplare in Papierform, 1 Exemplar in digitaler
Form (USB-Stick). Angeliefert PSI Villigen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 Preis Gewichtung
50 Übereinstimmung mit dem Kapitel 3 der Spezifikation PSI-KH36-001 Rev.1.0
20 Übereinstimmung der Kapitel 1,2,4 und 5 der Spezifikationen PSI-KH36-001 Rev.1.0

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich der Eidg. Technischen Hochschulen (AGB ETH-Bereich) vom
September 2016, Stand September 2016.
AGB's von Lieferanten sind ausdrücklich wegbedungen.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter,
welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

INTEGRITÄTSKLAUSEL
Die Anbieterin und die Auftraggeberin verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von
Korruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden.
Bei Missachtung der Integritätsklausel hat die Anbieterin der Auftraggeberin eine Konventionalstrafe zu bezahlen.
Diese beträgt 10 % der Vertragssumme, mindestens CHF 3'000.- pro Verstoss.
Die Anbieterin nimmt zur Kenntnis, dass ein Verstoss gegen die Integritätsklausel in der Regel zur Aufhebung des
Zuschlags sowie zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen durch die Auftraggeberin führt.

Sonstige Angaben:

Der Anbieter muss die Akzeptanz der Geschäftsbedingungen (4.2) und der Verfahrensgrundsätze (4.4) schriftlich bestätigen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Paul-Scherrer-Institut (PSI)
OVGA-217
5232 Villigen
Telefon: +41 (0)56 310 2915
E-Mail-Adresse:  
armin.lampart@psi.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1196775 SPUTTERING DEVICE NOP