Ausschreibung 1196075: "Abdichtungs- und Natursteinarbeiten Wasserstein Interlaken Ost"
Publiziert am: 10. Mai 2021
Einwohnergemeinde Interlaken
Auf dem Bahnhofplatz Interlaken Ost wurde vor 20 Jahren eine 35.80 m x 8.20 m grosse Brunnenanlage (Ortbeton-Tragkonstruktion mit Natursteinverkleidung) erstellt.
Im Sommer 2019 brachen Natursteinelemente aus den Seitenwänden weg, die Verkleidung wurde anschliessend vollständig entfernt. Im Winterhalbjahr 2021 / 2022 soll nun eine Neubeplankung der Brunnenanlage ausgeführt werden.
Ziel der Sanierung ist es, ein möglichst flexibles Gesamtsystem zu schaffen, welches den temperaturbedingten Längenänderungen standhält.
Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung sind die dafür erforderlichen Abdichtungs- und Natursteinarbeiten.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
10. Mai 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
25. Mai 2021 | Frist für Fragen | None |
18. Juni 2021 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
21. Juni 2021 | Offertöffnung | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
6. September 2021 | Geplanter Projektstart | |
25. März 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | Angebotspreis (Bewertung nach Median) |
15% | Fachkompetenz / Schlüsselpersonal |
15% | Auftrags- und Risikoanalyse |
10% | Bauprogramm |
10% | Präsentation des Angebots |
Zulassungsbedingungen
EK1 Fachkompetenz des Anbieters
EK2 Leistungsfähigkeit und Kapazität des Anbieters
EK3 Systemaufbaugarantie
EK4 Teilnahme an der obligatorischen Begehung
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Die Anbieterin muss an der obligatorischen Begehung teilgenommen haben.
Anmeldung zur Begehung bis am 14. Mai 2021.
Submissionsbegehung am 19. Mai 2021, 10.00 Uhr.
Als Nachweis gilt die unterzeichnete Präsenzliste der Begehung.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteram Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
General-Guisan-Strasse 43
3800 Interlaken
Telefon: 033 826 51 24
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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