Ausschreibung 1196075: "Abdichtungs- und Natursteinarbeiten Wasserstein Interlaken Ost"

Publiziert am: 10. Mai 2021

Einwohnergemeinde Interlaken

Auf dem Bahnhofplatz Interlaken Ost wurde vor 20 Jahren eine 35.80 m x 8.20 m grosse Brunnenanlage (Ortbeton-Tragkonstruktion mit Natursteinverkleidung) erstellt.
Im Sommer 2019 brachen Natursteinelemente aus den Seitenwänden weg, die Verkleidung wurde anschliessend vollständig entfernt. Im Winterhalbjahr 2021 / 2022 soll nun eine Neubeplankung der Brunnenanlage ausgeführt werden.
Ziel der Sanierung ist es, ein möglichst flexibles Gesamtsystem zu schaffen, welches den temperaturbedingten Längenänderungen standhält.
Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung sind die dafür erforderlichen Abdichtungs- und Natursteinarbeiten.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 45261420: Abdichtungsarbeiten gegen Wasser
  • 45262510: Steinbauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. Mai 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

25. Mai 2021 Frist für Fragen

None

18. Juni 2021 Abgabetermin 00:00

Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt.

21. Juni 2021 Offertöffnung

Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt.

6. September 2021 Geplanter Projektstart
25. März 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% Angebotspreis (Bewertung nach Median)
15% Fachkompetenz / Schlüsselpersonal
15% Auftrags- und Risikoanalyse
10% Bauprogramm
10% Präsentation des Angebots

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

EK1 Fachkompetenz des Anbieters
EK2 Leistungsfähigkeit und Kapazität des Anbieters
EK3 Systemaufbaugarantie
EK4 Teilnahme an der obligatorischen Begehung

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Die Anbieterin muss an der obligatorischen Begehung teilgenommen haben.
Anmeldung zur Begehung bis am 14. Mai 2021.
Submissionsbegehung am 19. Mai 2021, 10.00 Uhr.
Als Nachweis gilt die unterzeichnete Präsenzliste der Begehung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteram Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Einwohnergemeinde Interlaken
General-Guisan-Strasse 43
3800 Interlaken
Telefon: 033 826 51 24
E-Mail-Adresse:  
bauverwaltung@interlaken.ch