Zuschlag 1194317: Emmen, Lieferung&Montage autom. Hochregallager für Containersysteme

Publiziert am: 30. April 2021

armasuisse Immobilien

Auf Grund der Auswertung der Eignungs- und Zuschlagskriterien wurde der Auftrag dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter vergeben.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45213221: Bau von Lagerhallen
Tags (Bau):
  • 36: Beiträge Melioration
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-B: Hochbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35% ZK1: PREIS:
35% ZK2: LÖSUNGSVORSCHLAG, CHANCEN UND RISIKEN:
10% ZK3: SERVICE- UND SUPPORTORGANISATION:
10% ZK4: REFERENZOBJEKTE, REFERENZEN SCHLÜSSELPERSONEN:
5% ZK5: QUALITÄT UND DARSTELLUNG DER OFFERTE; GEWICHTUNG:
5% ZK6: PRÄSENTATION:

Die Präsentation ist durch die Schlüsselpersonen in Deutsch zu halten. Die armasuisse behält sich vor, nur diejenigen Anbieter zur Präsentation einzuladen, welche gemäss Zwischenstand vor der Präsentation noch eine Chance auf den Zuschlag haben. Die Präsentation findet am 03.11.2020 in den Räumlichkeiten der armasuisse statt. Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden.

Berücksichtigte Anbieter

Jungheinrich AG, Hirschthal
CHF 14,833,521

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 25.08.2020
Titel:
Evaluationsdauer: 218 Tage

Datum des Zuschlags:

31.03.2021


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

armasuisse Immobilien
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
marianne.zuercher@armasuisse.ch