Zuschlag 1194317: Emmen, Lieferung&Montage autom. Hochregallager für Containersysteme
Publiziert am: 30. April 2021
armasuisse Immobilien
Auf Grund der Auswertung der Eignungs- und Zuschlagskriterien wurde der Auftrag dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter vergeben.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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35% | ZK1: PREIS: |
35% | ZK2: LÖSUNGSVORSCHLAG, CHANCEN UND RISIKEN: |
10% | ZK3: SERVICE- UND SUPPORTORGANISATION: |
10% | ZK4: REFERENZOBJEKTE, REFERENZEN SCHLÜSSELPERSONEN: |
5% | ZK5: QUALITÄT UND DARSTELLUNG DER OFFERTE; GEWICHTUNG: |
5% | ZK6: PRÄSENTATION: |
Die Präsentation ist durch die Schlüsselpersonen in Deutsch zu halten. Die armasuisse behält sich vor, nur diejenigen Anbieter zur Präsentation einzuladen, welche gemäss Zwischenstand vor der Präsentation noch eine Chance auf den Zuschlag haben. Die Präsentation findet am 03.11.2020 in den Räumlichkeiten der armasuisse statt. Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
31.03.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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