Zuschlag 1194215: BUS/BAC_60411_379.3_Kongresshaus und Tonhalle Zürich
Publiziert am: 7. Mai 2021
Kongresshaus-Stiftung Zürich
Freihändige Vergabe gemäss § 10 Abs. 1 lit. d, unvorhersehbares Ereignis.
Die Auftraggeberin ging davon aus, dass die Bühnenarbeiten (Chorpodeste und Orchesterpodeste) den Auftragswert von Fr. 150'000.00 nicht überschreiten werden. Deshalb wurden im Dezember 2020 die Bühnenarbeiten im freihändigen Verfahren unter Einholung von Konkurrenzofferten ausgeschrieben. In der Folge zeigte sich, dass die Kosten für die Bühnenarbeiten über diesem Auftragswert liegen. So hat unter anderem die HOAC Schweisstechnik GmbH, D-Moers, das günstigste Angebot in Höhe von Fr. 228'623.30, inkl. MWST, eingereicht.
Die Auftraggeberin sah sich mit dem Umstand konfrontiert, dass am 2. September 2021 ein Eröffnungskonzert mit dem Chefdirigent Paarvo Järvi ansteht und die dafür erforderlich Akustikprobe aufgrund des vollen Terminplans zwingend am 27. oder 28. Mai 2021 stattfinden muss. Eine Probe im August 2021 wurde als zu riskant angesehen. Aufgrund dieses unvorhersehbaren Ereignisses und damit die Akustikprobe mit sämtlichen Chorpodesten und Orchesterpodesten Ende Mai 2021 stattfinden kann, musste die Bestellung bei der HOAC zwingend bis Ende März 2021 erfolgen. Andernfalls wäre die rechtzeitige Durchführung der Akustikprobe nicht mögich und das Eröffnungskonzert gefährdet. Das zu vergebende Geschäft war damit dringlich, da insbesondere eine Ausschreibung dazu geführt hätte, dass die Probe nicht hätte im Mai 2021 stattfinden können.
Schliesslich hat die Auftraggeberin bereits im freihändigen Verfahren Konkurrenzofferten eingeholt. Auch dieser Umstand rechtfertigt eine Freihandvergabe nach § 10 Abs. 1 lit. d SVO.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
27.04.2021
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Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Gemäss Vergabeentscheid der Kongresshaus-Stiftung Zürich
Postfach
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