Zuschlag 1192853: N13 Tunnel San Bernardino, Lotto 8140 - installazioni elettriche

Publiziert am: 21. April 2021

Ufficio federale delle strade USTRA

Das Angebot der Firma Etavis Elettroimpianti SA, Pregassona, verbindet den besten Preis mit einer angemessenen Qualität der vorgeschlagenen Geräte und einer geeigneten Schlüsselperson, weshalb es das wirtschaftlich günstigste Angebot ist.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 32562300: Glasfaserkabel für die Datenübertragung
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

ETAVIS Elettro-Impianti SA, Pregassona
CHF 836,710 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 24.11.2020
Titel:
Evaluationsdauer: 148 Tage

Datum des Zuschlags:

21.04.2021


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

1. Zuschlagskriterien

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden.

ZK1: PREIS GEWICHTUNG 50%

ZK2: INHALT/QUALITÄT DER EINGEREICHTEN UNTERLAGEN; GEWICHTUNG 40%
unterteilt in
- Analyse der durchzuführenden Aktivitäten 30%,
- Qualität und Angemessenheit der eingesetzten Ausrüstungen 10%,

ZK3: ORGANISATION, REFERENZEN SCHLÜSSELPERSON; GEWICHTUNG 10% unterteilt in:
- Organigramm und Organisation der Anbieter 5%,
- Schlüsselperson 5% (Ausbildung und Referenzen aufgrund des Lebenslaufs des Projektleiters).

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTEBERECHNUNG: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: 5 [Note] x 100 [% Gewichtung] = 500 Punkte).


Kontakt

Ufficio federale delle strade USTRA
Via C. Pellandini 2a
6500 Bellinzona
Telefon: +41 58 469 68 11
E-Mail-Adresse:  
acquistipubblici@astra.admin.ch