Ausschreibung 1191031: N4 Neue Axenstrasse Baulos 104: Hilfsbrücke Gumpisch
Publiziert am: 14. Mai 2021
Kantone Schwyz und Uri, Projektleitung Bauherrschaft N4 Neue Axenstrasse, vertreten durch das Baudepartement des Kantons Schwyz
Bau einer Hilfsbrücke in Gumpisch mit den wesentlichen Bestandteilen:
- Hilfsbrücke aus einer Stahl-Beton-Verbundkonstruktion inklusive Widerlager und Stützen
- Abgang für den Zugang einer Liegenschaft unterhalb der Axenstrasse beim Widerlager Nord
- provisorische Überbrückung für den Langsamverkehr während des etappenweisen Rückbaus der Hilfsbrücke.
Hauptkubaturen:
- Aushubarbeiten Locker- und Festgestein 2'375 m3 fest
- Hinterfüllungen / Auffüllungen 2'700 m3 lose
- Spritzbeton (Baugrubensicherung) 1'050 m2
- Temporäre ungespannte Anker (Vernagelung) 3'000 m
- Mikropfähle 3'690 m
- Temporäre vorgespannte Anker 1'250 m
- Beton 2'150 m3
- Schalungen 1'245 m2
- Bewehrung 255 t
- Stahl 711 t
- Entwässerungsrohre 550 m
- Belag 290 t
- Randabschlüsse 30 m
- Leitschranken 260 m
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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14. Mai 2021 | Publikationsdatum | |
14. Mai 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
23. Juli 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
1. Juni 2021 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind bis spätestens am 01.06.2021 in deutscher Sprache im Simap-Forum zu stellen. Nach dem 01.06.2021 wird das Forum für Fragen geschlossen. Die Antworten werden ebenfalls in deutscher Sprache bis am 10.06.2021 im gleichen Forum veröffentlicht. Die Antworten gelten als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. |
23. Juli 2021 | Abgabetermin 16:00 | Die Offerte ist mit der beigelegten grünen Adressetikette mit dem Vermerk "N4 Axen / Baulos 104: Hilfsbrücke Gumpisch" einzureichen. Das Datum des Poststempels hat keine Relevanz. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass die vollständigen Offertunterlagen fristgerecht beim TBA SZ vorliegen. Das Angebot kann auch direkt beim Tiefbauamt Kanton Schwyz, Olympstrasse 10, Kundenschalter 2. OG, 6440 Brunnen, gegen eine schriftliche Bestätigung abgegeben werden (späteste Abgabe am Kundenschalter: Freitag, 23.07.2021, 16.00 Uhr). |
27. Juli 2021 | Offertöffnung | Die Offerte ist mit der beigelegten grünen Adressetikette mit dem Vermerk "N4 Axen / Baulos 104: Hilfsbrücke Gumpisch" einzureichen. Das Datum des Poststempels hat keine Relevanz. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass die vollständigen Offertunterlagen fristgerecht beim TBA SZ vorliegen. Das Angebot kann auch direkt beim Tiefbauamt Kanton Schwyz, Olympstrasse 10, Kundenschalter 2. OG, 6440 Brunnen, gegen eine schriftliche Bestätigung abgegeben werden (späteste Abgabe am Kundenschalter: Freitag, 23.07.2021, 16.00 Uhr). |
10. Januar 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | ZK 01 Preis |
20% | ZK 02 Qualität der abgegebenen Unterlagen, |
15% | ZK 03 Bauprogramm und Bauabläufe, |
5% | ZK 04 QM-Konzept (Risikoanalyse, Massnahmen und Verantwortung) |
Zulassungsbedingungen
Mehrere Anbieter können als Bietergemeinschaft ein gemeinsames Angebot einreichen, wobei die federführende Firma benannt werden muss. Es werden nur Arbeitsgemeinschaften gemäss Art. 28 SIA 118 akzeptiert.
EK 01 Technische Leistungsfähigkeit
- EK 01.1 Referenzprojekte Anbieter
- EK 01.2 Qualitätsmanagement
EK 02 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
EK 03 Organisatorische Leistungsfähigkeit
- EK 03.1 Erfahrung Schlüsselpersonal
- EK 03.2 Verfügbarkeit Schlüsselpersonal
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt; der Bewerber ist jedoch verpflichtet, die Örtlichkeiten vor der Offertstellung in Augenschein zu nehmen und seine Offerte auf die Gegebenheiten daraus auszurichten.
Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.
Keine Einsichtnahme; alle erforderlichen Unterlagen werden mit den Ausschreibungsunterlagen abgegeben.
Amtsblätter der Kantone SZ und UR
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (Art. 15 IVöB).
Postfach 1251
6431 Schwyz
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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