Ausschreibung 1186425: Neubau Bahnhofplatz Zofingen

Publiziert am: 16. März 2021

Einwohnergemeinde Zofingen

-Aushub fest:7'100 m3
-Rühlwandträger:87 to
-Baugrubenspriessungen: 30 to
-Rühlwand:750 m2
-Beton:2'250 m3
-Bewehrung:260'000 kg
-Betonabbruch:600 m3
-Schalung Wände:1'600 m2
-Schalung Decken:2'700 m2
-Betonbeläge: 850m2 / 180m3 (ohne Rampe)
-Pflästerung: 700m2
-Wasser/Brunnenleitung:15 m
-Entwässerung:320 m
-Kanalisation:85 m
-Elektro:80 m
-Swisscom:40 m (Swisscom prov.: 100 m)
-Trinkwasser15 m
-Gas15 m
-Fräs- Belagsaufbruch:4’000m2
-Kofferung / Auffüllung (fest):1’500m3
-Asphaltbelag total:1’600t
-Bearbeitungsperimeter:2’400m2


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Tags (Bau):
  • 201: Baugrubenaushub
  • 211: Baumeisterarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. März 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

24. März 2021 Frist für Fragen

None

26. April 2021 Abgabetermin 12:00

None

29. April 2021 Offertöffnung

None

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60 Preis
20 Kompetenz
20 Projektangaben

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

EINWOHNERGEMEINDE ZOFINGEN
Vordere Hauptgasse 74
4800 Zofingen
Telefon: 062 745 72 00
E-Mail-Adresse:  
jonas.stoeckli@zofingen.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1186425 Neubau Bahnhofplatz Zofingen