Ausschreibung 1185971: Bern, Neubau BBZ 10 + 12 mit Bahnzugang, BKP 240 Heizungs-& Kälteanlag

Publiziert am: 19. März 2021

SBB AG Immobilien Development Bahnhöfe

Neubau Bubenbergzentrum 10 + 12 mit Bahnzugang
BKP 240 Heizungs- und Kälteanlagen


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45331000: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. März 2021 Publikationsdatum
19. März 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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7. Mai 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
9. April 2021 Frist für Fragen

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7. Mai 2021 Abgabetermin 00:00

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10. Mai 2021 Offertöffnung

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1. September 2021 Geplanter Projektstart
31. Juli 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60 % Wirtschaftlichkeit
40 % Qualität

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

Nachverhandlungen:

keine

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Offizielles Publikationsorgan:

SIMAP

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

SBB AG Immobilien Development Bahnhöfe
Vulkanplatz 11
8048 Zürich
E-Mail-Adresse:  
christoph.erismann@sbb.ch