Ausschreibung 1184627: N08.52 - Leissigen Tunnel Sicherheitsstollen - Los 2.2 Türen / Tore
Publiziert am: 9. März 2021
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Der bergseitig verlaufende Sicherheitsstollen (SiSto) wird mit 7 Querverbindungen an den bestehenden Strassentunnel angeschlossen und führt über je ein Portal im Osten und im Westen ins Freie. In der Mitte des SiSto kommt die SiSto-Station Mitte zu liegen, welche sich zwischen dem Lüftungsstollen und dem SiSto befindet. Die Stollenlänge beträgt rund 1‘990 m.
Zum Lieferumfang Türen/Tore gehören unter anderem die komplette Lieferung und Montage sämtlicher Zwischentüren SiSto/Querverbindungen, die Notausgangstüren, die Schleusentore und die Zentralentüren.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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9. März 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
29. März 2021 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 06.04.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 29.03.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
29. April 2021 | Abgabetermin 00:00 | Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N08.52 - Leissigen Tunnel Sicherheitsstollen - Los 2.2 Türen / Tore ». Bei Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
5. Mai 2021 | Offertöffnung | Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N08.52 - Leissigen Tunnel Sicherheitsstollen - Los 2.2 Türen / Tore ». Bei Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
6. Juli 2021 | Geplanter Projektstart | |
12. Juli 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
- EK1: Firmenerfahrung/-Referenz
- EK2: Schlüsselperson, Referenz
- EK3: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
- EK4: Leistungsanteil Unterakkordant / Subunternehmer
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EIGNUNGSKRITERIUM EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ
- EK1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Entweder Verkehr, Infrastruktur, Industrie oder öffentliche Bauten, etc. nicht Wohnungsbauten. Mit Gesamtkosten für die Arbeiten Türen/Tore, Metallbau in der Höhe von mindestens 0.3 Mio . CHF.) mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.
EIGNUNGSKRITERIUM EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
Als Schlüsselperson für die Evaluation der Eignungskriterien gilt die Person, welche im Projekt folgende Funktion ausübt:
BAULEITENDER METALLBAUER (ANSPRECHSPERSON)
- EK2: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Türen/Tore, Metallbau. Gesamtkosten für die Arbeiten Türen/Tore, Metallbau in der Höhe von mindestens 0.3 Mio. CHF exkl. MWST) mit Angabe über Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
EIGNUNGSKRITERIUM EK3: WIRTSCHFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK3.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK3.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK3.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK3.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK3.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate.
EIGNUNGSKRITERIUM EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER
- EK4: Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 70%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien
ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK1: Preis, Gewichtung 40%
ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK2: Qualität Ausrüstungen und Ausführungen, Gewichtung 30 %;
unterteilt in:
ZK2.1 – Auftragsanalyse: 10%
siehe dazu auch das Kapitel 1.1, im Dokument 2.4 Inhalt Technischer Bericht
ZK2.2 - Qualität der eingesetzten Produkte und Materialien: 10%
siehe dazu auch das Kapitel 1.2, im Dokument 2.4 Inhalt Technischer Bericht
ZK2.3 – Bauprogramm / Vorgehensweise im Allgemeinen: 10 %
siehe dazu auch das Kapitel 1, im Dokument 2.5 Bauprogramm,
ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK3: ORGANISATION GEWICHTUNG 30 %
unterteilt in
ZK3.1 - Projektbezogenes Organigramm: 15%
siehe dazu auch das Kapitel 1.3, im Dokument 2.4 Inhalt Technischer Bericht
ZK3.2 - Referenzen und Berufserfahrung des bauleitenden Metallbauers (Ansprechperson): 15%
siehe dazu auch das Kapitel 3.3.2, im Dokument 2.2 Unternehmerangaben.
PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angaben
1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = normale, Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gute Erfüllung; qualitativ gut
5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.
4. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.
5. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.
6. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.
7. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.
8. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 (0) 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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